Rechtsgebiete Wir beraten Sie mit Fachexpertise und Branchenkenntnis
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Bank- und Finanzierungsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat. Die Regelungsmaterie hat in den letzten Jahren eine erhebliche Komplexität erfahren, wobei die Rechtsprechung aufgrund der kurzfristigen Novellierung der Gesetze- als Reaktion auf den sich wandelnden Energiemarkt- zumeist zur Lösung von Rechtsfragen nicht zur Verfügung steht. Aus diesem Grunde ist eine analytische und forensische Betrachtung der Gesetzgebung und Wissenschaft für eine erfolgreiche Umsetzung von innovativen Konzepten unabdingbar.
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Energierecht
Der Fokus der Kanzlei liegt auf dem Energierecht mit einer starken Ausprägung für das Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung. Das Beratungsangebot erstreckt sich hierbei auf die Projektierung, Planung, Errichtung, Netzanschluss, Betrieb, Handel und Verbrauch sowohl von Strom, Wärme und Gas.
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Umwelt- und Planungsrecht
Wir beraten umfassend im Bereich des Energie- bzw. Energiewirtschaftsrechts insbesondere dem Recht der Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung. Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die alle rechtlichen Fragestellungen, wie Strom, Wärme, Gas und Mobilität zum Gegenstand hat.
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Förder- und Subventionsrecht
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen des nationalen Förder- und Haushaltsrechts sowie im europäischen Beihilfenrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt im Bereich der Beihilfen im Energiebereich sowie von Förderungen und Beihilfen in der Landwirtschaft.
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Wirtschaftsrecht
Das allgemeine Wirtschaftsrecht wird im Rahmen unserer Beratungstätigkeit insbesondere im Zusammenhang mit energierechtlichem Schwerpunkt herangezogen. Gegenstand sind insoweit die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen, die nicht dem klassischen Energierecht zugeordnet werden können.
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Öffentliches und privates Baurecht
Im Rahmen des öffentlichen und privaten Baurechts betreuen und beraten wir unsere Mandanten bei der Vertragsentwicklung und öffentliche rechtlichen Umsetzung im Genehmigungsverfahren von Energie- und Infrastrukturprojekten.
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Litigation
Wir beraten Sie vorausschauend und mit der Maßgabe, das Heft des Handelns stets selbst in der Hand zu behalten. Hierzu gehört, dass aufgrund der Komplexität der energie- und immobilienrechtlichen Streitfragen stets eine gütliche Einigung den Vorrang genießen sollte.
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Bank- und Finanzierungsrecht
Wir beraten sie umfassend im Bank- und Finanzierungsrecht insbesondere bei der Finanzierung von Energieprojekten. Sowohl internationale als auch nationale Erneuerbare Energien Projekte werden durch neue Vermarktungsansätze und Sektorenkopplung zusehends komplexer. Dies wirkt sich auch auf die Finanzierung aus.
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Mergers & Acquisitions
Wir beraten Verkäufer und Käufer von Energieprojekten sowie von sonstigen Unternehmen aus der Branche der Erneuerbaren Energien in allen Phasen der Transaktion.
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Mediation
Ein Mediationsverfahren ist in der Regel günstiger als ein Gerichtsverfahren und beansprucht weniger Zeit. Es ist darauf angelegt, eine langfristig zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden, die eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung ermöglicht und den Parteien so einen Mehrwert bietet.
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