Rechtsgebiete Umwelt- und Planungsrecht
Wir beraten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Fragen der Vorbereitung und Umsetzung komplexer Infrastrukturvorhaben und stellen die Zulassungsfähigkeit von Vorhaben in verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht sicher. Dazu gehört insbesondere auch das rechtliche Genehmigungsmanagement für Energieerzeugungsanlagen sowie Energieinfrastruktur unter Berücksichtigung sämtlicher umweltrechtlicher Anforderungen.
Wir setzen Genehmigungs- und Zulassungsansprüche gerichtlich durch und unterstützen Sie bei der Abwehr von entgegenstehenden Klagen und Eilanträgen, damit Vorhaben und Planungen zeitnah realisiert werden können. Wir beraten Sie vorausschauend und mit der Maßgabe, das Heft des Handelns stets selbst in der Hand zu behalten. Hierzu gehört, dass stets eine gütliche Einigung den Vorrang genießen sollte.
Im Bereich des Immissionsschutzrechts beraten wir in Genehmigungs- und Planungsverfahren – insbesondere von Windenergieanlagen mit all ihren Bezügen zum Wasserrecht, Naturschutzrecht oder Luftverkehrsrecht. Wir bieten eine lückenlose Begleitung und Betreuung von Genehmigungsverfahren, beginnend von der ersten Idee bis zum Umgang mit nachträglichen Anordnungen der Behörden.
Im Planungsrechts beraten wir Vorhabenträger und Gemeinden bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungs-, Flächennutzungs- oder Raumordnungsplänen sowie beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen.
Unsere Mandanten:
- Vorhabenträger, Projektierer und Anlagenbetreiber von Energieanlagen, insbesondere Erneuerbaren-Energien
- Investoren und Erwerber und Veräußerer von Infrastrukturvorhaben
- Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, Wohnungsbaugesellschaften und Bauherren
- StartUp-Unternehmen im Energiesektor
- Investoren und Banken
- Öffentliche Hand / Öffentliche Auftraggeber und kommunale Unternehmen
- Landwirtschaftliche Unternehmen
Ihr Ansprechpartner
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