Das allgemeine Wirtschaftsrecht wird im Rahmen unserer Beratungstätigkeit inbesondere im Zusammenhang mit energierechtlichem Schwerpunkt herangezogen. Gegenstand sind insoweit die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen, die nicht dem klassischen Energierecht zugeordnet werden können. Hierbei unterstützen wir Sie bei An- und Verkauf von Energierprojekten und entwicklen das hierfür erforderliche Vertragswerk oder begleiten Sie im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung. Ferner sind alle gesellschafts- und konzernrechtlichen Fragestellungen häufig Gegenstand der Rechtsberatung, insbesondere bei Ausgründung einer Energiegesellschaft aus einem Mutterkonzern.

Unsere Mandanten:

  • Erwerber und Veräußerer von Energieprojekten;
  • Projektgesellschaften, StartUp-Unternehmen im Energiesektor,
  • Wohnungsbaugesellschaften

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