Energie- und Stromsteuer sind bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern. Das Stromsteuergesetz (StromStG) und das Energiesteuergesetz (EnergieStG) sowie darauf beruhende Verordnungen beinhalten zahlreiche komplexe Steuerbegünstigungen, die als Steuerbefreiung, Steuerermäßigung oder nachträgliche Steuerentlastung gewährt werden.

Wir beraten hierbei sowohl bei der Strom- als auch Gaslieferung und Energiehandel, die aus nachhaltiger Erzeugung stammen. Neben der Prüfung zum Anfall bzw. Ausnahmen steht die Kommunikation mit Hauptzollämtern im Vordergrund.

 

Unsere Beratungsleistungen //

  • Rechtliche Beratung zur Steuerentlastung bei der Erzeugung von Strom in dezentralen KWK- und Erneuerbare-Energien-Anlagen
  • Rechtliche Beratung zu den Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung unter Beachtung des Doppelförderungsverbots
  • Rechtliche Beratung zur Steuerentlastung bei der Nutzung von Erdgas und Biomethan
  • Unterstützung in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden, insbesondere den Hauptzollämtern
  • Gerichtliche Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof zur Durchsetzung von Ansprüchen auf
  • Stromsteuerbefreiung und Entlastung von der Energiesteuer

Unsere Mandanten //

  • Erzeuger und Versorgungsunternehmen
  • Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft, Wohnungsbaugesellschaften und Bauherren
  • Grundstückseigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Contractoren und Anbieter dezentraler Energiekonzepte
  • Projektentwickler

 

Ihre Ansprechpartner

Christian Frohberg

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Dr. Julian Asmus Nebel

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Kontakt

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Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 030 5 156 565 0

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