Im Rahmen der Wohnungswirtschaft beraten wir sowohl private als auch öffentlich-rechtliche Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (kurz: WEG), Bauträger im Rahmen aller energienahen Sachverhalte. Hierzu gehören die Versorgung der Mieter durch den Vermieter mit Wärme, Warmwasser und Strom unter Einbeziehung von Contracting, gewerblicher Wärmelieferung sowie technischer Betriebsführung von Energieanlagen. Die Beratung erfolgt sowohl auf Seiten des Vermieters als auch Anbieter von energienahen Leistungen.

Häufig beginnt die Beratung in einer frühen Projektphase, in welcher zunächst alle vorbereitenden Entscheidungsgrundlagen für eine Vorstands- und Aufsichtsratsentscheidung aufbereitet und die vertragliche Konstruktion zur Umsetzung dargestellt wird. Aufbauend auf der Analyse der bisherigen Wärmeversorgung werden Risiken und Chancen von anderen Lösungen dargestellt und insbesondere das Betriebskostenrecht zur Umlagefähigkeit entsprechender Kostenpositionen geprüft. Neben der Möglichkeit der Vergabe der Wärmeerzeugung auf einen Contractor bzw. Wärmelieferanten werden JointVenture-Optionen oder die Gründung einer Tochterenergiegesellschaft sowie die Übernahme der technischen Betriebsführung der Heizanlagen geprüft. Berücksichtigung findet hierbei auch die Fernwärme, wobei unter der Berücksichtigung des Anschluss- und Benutzungszwanges unterschiedliche Lösungen zur Verringerung der Kosten aufgezeigt werden.

Nach einem Beschluss seitens des Vorstandes oder der Geschäftsführung über die Umsetzung einer vorgeschlagenen Maßnahme werden diesseitig entsprechende Verträge erstellt, die Verhandlungen mit den Vertragspartnern und die Kommunikation mit Mieterschutzverbänden begleitet. Insbesondere in dieser Umsetzungsphase wird das Betriebskostenrecht, das betriebskostenrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot und die Umlagefähigkeit auf den Mieter bzw. ordnungsgemäße Aufteilung der Kosten in die Erstellung der Verträge und die Beratung einbezogen. Bei öffentlich-rechtlichen Wohnungsbaugesellschaften ist eine Prüfung der notwendigen Einhaltung und Durchführung eines Vergabeverfahrens sowohl für die Gründung einer Energiegesellschaft als auch für die Entscheidung eines JointVenture Partners. Insoweit werden auch etwaige Kooperationsvereinbarungen erstellt und zwischen den zukünftigen Partnern abgestimmt.

Mit Aufnahme der Wärmelieferung oder der technischen Betriebsführung wandelt sich die Beratung in eine punktuelle Beratung von Einzelfragen während der Umsetzung. Beispielsweise werden hierzu Generalübernehmerverträge für Heizanlagen erstellt, die Übernahme weiterer energienaher Dienstleistungen (Messwesen und Abrechnen) geprüft, erste Ansätze für Elektromobilität geschaffen und neuerdings auch Mieterstromkonzepte umgesetzt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung vergleichbarer Konzepte und helfen Ihnen, die teilweise divergierenden und sich regelmäßig erneuernde Gesetzeslage in Ihrer Gesellschaft umzusetzen. Auch bei einer Prüfung von Teilaspekten oder einzelner Verträge in den Bereichen Baurecht, Mietrecht und Energierecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Catharina Post LL.M.

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