
Kompetenzen Windenergie
Im Bereich der Windenergie beraten wir Projektentwickler, Anlagenbetreiber, Zulieferer, Grundstückseigentümer und Bürgerenergiegesellschaften umfassend im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Verkauf sowie Investoren beim Ankauf von Windparks.
Neben dem Erhalt einer bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung spielt u.a. die Grundstückssicherung eine zentrale Rolle. Die Nutzungsverträge sollten so rechtssicher gestaltet werden, damit eine vorzeitige Kündigung seitens des Grundstückseigentümers nicht möglich ist und die Investition gesichert ist. Ebenso ist eine ranggerechte dingliche Sicherung der Nutzungsrechte erforderlich. Diese erfolgt zumeist durch die Eintragung beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten in das Grundbuch.
Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung der Betreibergesellschaft und in Ihrer Kommunikation mit dem Netzbetreiber. Häufige Beratungsschwerpunkte sind hierbei die technischen Anschlussbedingungen, der richtige Netzverknüpfungspunkt im Sinne des EEG, die gemeinsame Nutzung von Infrastruktureinrichtungen durch mehrere Anlagenbetreiber (bspw. Netznutzungsverträge) sowie die rechtliche Darstellung von Messkonzepten zur Abgrenzung von Einspeisung, Bezug und Eigenversorgung. Auch prüfen wir für Sie Direktvermarktungsverträge, Sicherheitenpool- und Finanzierungsverträge und begleiten Sie im Rahmen der Verhandlung. Mit den Betreibern benachbarter Windparks kann es z.B. erforderlich sein, Abschattungseffekte rechtlich aufzugreifen.
Beabsichtigt ein Investor den Erwerb eines Windparks, führen wir eine rechtliche Due Diligence in jeder Projektphase durch, in der wir Risiken des Projekts identifizieren und bewerten. Auf Grundlage dieser Due Diligence gestalten wir auch das Vertragswerk (insbesondere den Kauf- und Abtretungsvertrag und den Generalübernehmervertrag) für die Transaktion und begleiten die Vertragsverhandlungen. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern begleiten wir auch internationale Transaktionen oder strukturieren entsprechende Beteiligungen bzw. Bürgerenergiegesellschaften.
Bei Mängeln oder einer zu geringen Leistung von Windenergieanlagen vertreten wir Windparkbetreiber und setzen ihre Rechte aus Liefer- und Wartungsverträgen gegenüber den Anlagenherstellern und Errichtern durch, wobei maßgeblich außergerichtliche Einigung im Fokus stehen. Zudem ist im Rahmen der Gewährleistung und in Abgrenzung zum Vollwartungsvertrag auch die Abstimmung mit dem jeweiligen Versicherer zu suchen, um etwaige Risiken abbilden zu können.
Für all Ihre Fragen im Zusammenhang mit Windenergie stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung – nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Aktuelles


BGH zum Formerfordernis in der Ausschreibung nach dem EEG
Ihre Ansprechpartner
Kontakt Sie haben ein Anliegen? Kontaktieren Sie uns.
Sie haben Fragen oder möchten einen Beratungstermin vereinbaren?
Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 030 20 188 328