Im Bereich der Windenergie beraten wir Sie umfassend im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb sowie dem Verkauf und Ankauf von Windparks. Zentral hierfür ist die Erwirkung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Wir begleiten unsere Mandanten während des gesamten Zulassungsverfahrens in allen Fragestellungen mit unserer langjährigen Expertise im öffentlichen Recht, insbesondere etwa im Bereich des Artenschutzes oder zu Aspekten des Immissionsschutzes.

Des Weiteren spielt die Grundstückssicherung eine maßgebliche Rolle. Hier bieten wir die Erarbeitung und Verhandlung rechtssicherer Nutzungsverträge und deren dingliche Absicherung an.  Ebenso wichtig ist es, im nächsten Schritt die operativen Tätigkeiten der Betreibergesellschaft zu strukturieren. Hier sind insbesondere Fragen des Netzanschlusses, der gemeinsamen Nutzung von Infrastruktur in Windparks sowie Messkonzepte für die Abgrenzung von Strommengen maßgeblich.

Unsere ganzheitliche Beratung beinhaltet den An- und Verkauf von Windparks und Beteiligungen hieran. Im Zuge dessen bieten wir zunächst die Erstellung rechtlicher Due Diligence Reports an. Im Weiteren umfasst unsere Beratung die Vertragserarbeitung und dessen Verhandlung bis zum erfolgreichen Abschluss.

Unsere Beratungsleistungen //

  • Durchführung/Begleitung von Zulassungsverfahren, insbesondere Einholung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung
  • Entwurf und Verhandlung von Grundstückssicherungsverträgen und deren dingliche Absicherung
  • Rechtliche Begleitung bei allen Fragen des Netzanschlusses, insbesondere der technischen Anschlussbedingungen sowie des richtigen Netzverknüpfungspunkt im Sinne des EEG
  • Verhandlung von Konzepten zur gemeinsamen Nutzung von Infrastruktureinrichtungen durch mehrere Anlagenbetreiber (bspw. Netznutzungsverträge)
  • Rechtliche Darstellung von Messkonzepten zur Abgrenzung von Einspeisung, Bezug und Eigenversorgung
  • Verhandlung und Prüfung von Direktvermarktungsverträgen, Sicherheitenpool- und Finanzierungsverträgen
  • Umfassende Beratung von Investoren, insbesondere mittels Erstellung einer rechtlichen Due Diligence
  • Erarbeitung und Verhandlung insbesondere von Kauf- und Abtretungsverträgen für den Erwerb oder die Veräußerung von Windparks auf nationaler und internationaler Ebene
  • Strukturierung von Beteiligungen an Windparks sowie durch Bürgerenergiegesellschaften
  • Beratung zu allen Fragen des Mängel- und Gewährleistungsrechts

 

Unsere Mandanten //

  • Projektentwickler und Anlagenbetreiber
  • Stromerzeuger und Versorger
  • Generalübernehmer und Generalunternehmer
  • Grundstückseigentümer
  • Investoren und Banken
  • Bürgerenergiegesellschaften

Ihre Ansprechpartner

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Catharina Post LL.M.

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Dr. Julian Asmus Nebel

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Dr. Florian Brahms

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Kontakt

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