Der Immobilienmarkt erfährt seit Jahren eine dynamische Entwicklung, die sich in der stetigen Weiterentwicklung des deutschen Immobilienrechts sowohl durch neue Gesetze und Gesetzesänderungen als auch der Rechtsprechung wiederspiegelt. Dadurch sind an die rechtliche Beratung rund um das Wirtschaftsobjekt Immobilie komplexe Anforderungen zu stellen, denen wir aufgrund unserer langjährigen Praxiserfahrung und fortwehrenden Verfolgung der aktuellen Entwicklungen der Immobilen(rechts-)branche gerecht werden.

Im Rahmen der Immobilienwirtschaft beraten wir unter anderem institutionelle Anleger, Investoren, Immobilienbetreiber, Wohnungsbaugesellschaften, Bauunternehmen, Bauträger und Verwalter. Unser Beratungsspektrum umfasst die ganzheitliche Begleitung von Immobilientransaktionen (Asset- und Share-Deals) und hierbei insbesondere die Erstellung von Due-Diligence-Berichten, die Vorbereitung und Steuerung von Kauf- und Verkaufsprozessen (Letter of Intent, Exklusivitäts- und Vertraulichkeitsvereinbarungen) sowie die Erarbeitung, Prüfung und Verhandlung von Kaufverträgen für Immobilien.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Finanzierung, Verwaltung und Vermietung/Verpachtung von gewerblichen Immobilen beratend zur Seite (unter anderem Erstellung von Betreiber- und Managementverträgen). Unsere Erfahrung erstreckt sich auf Einzelobjekte, Wohn- und Gewerbeportfolios sowie auf Spezialimmobilien wie Wind- und Solarenergieparks, Industrieanlagen, Kraftwerke, Hotels, Shopping-Center.

In besonderer Weise setzten wir uns mit den energetischen Anforderungen an Immobilien auseinander sowohl im Rahmen der Neuerrichtung als auch der Sanierung. Mieterstromkonzepte, Elektromobilität, gewerbliche Wärmelieferung bzw. Quartierskonzepten entwickeln wir für Sie oder beraten im Einzelfall aber auch bei Kauf- und Verkaufsprozessen, ob die bereits entwickelten Konzepte für Sie Chance oder Risiken offenbaren.

Ferner unterstützen wir Sie auch dabei, Ihnen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu Ihrem Recht zu verhelfen. Schwerpunkt bildet hier die Tätigkeit der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in komplexen Bauverfahren (unter anderem Grundstücks- und baubezogene Auseinandersetzungen, Gewährleistungs- und Garantieansprüche aus Kaufverträgen, mietrechtliche Streitigkeiten).

Aktuelles

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| Baurecht

Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Mit Beschluss vom 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20, hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag von Vermietern auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) abgelehnt. Die klagenden Vermieter wollten erreichen, dass die Verletzung von Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete vorläufig nicht als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In seiner Begründung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass die Nachteile aus der aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften zwar von besonderem Gewicht seien, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen. Die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin zur Regelung der Mietobergrenzen, ließ das Gericht in seiner Entscheidung offen.
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| Baurecht

Rechtliche Umsetzung von Nahwärme- und Nahkältenetzen in Quartierskonzepten

Im Rahmen des Treffens der BVMW Fachgruppe „Nachhaltige Quartiersentwicklung“ in Bremen auf der Überseeinsel referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 18. Februar 2020 zum Thema "Rechtliche Umsetzung von Nahwärme- und Nahkältenetzen in Quartierskonzepten". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Ihr Ansprechpartner

Dr. Julian Asmus Nebel
Tel. +49 (0)30 5 156 565 0
E-Mail nebel@brahms-kollegen.de

Julian Kleinformat

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