
Kompetenzen Bioenergie
Die Bioenergie als einer der wesentlichen Eckpfeiler der Energiewende verringert sowohl im Wärme- als auch im Stromsektor CO2-Emissionen. Zudem bieten viele Bioenergieanlagen (Biogas, Biomethan, feste- oder flüssige Biomasse) ein erhebliches Potenzial um die notwendige Flexibilität im Strommarkt zu gewährleisten. Die durch den Gesetzgeber auferlegten Restriktionen im Rahmen des EEG beginnend mit dem EEG 2014 führten jedoch zu einem erheblichen Rückgang der Neuerrichtungen von Bioenergieanlagen.
Gleichwohl ist der Beratungsbedarf im Bereich der Bioenergie nach wie vor groß. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber viele Rechtsbegriffe der gerichtlichen Auslegungen überlassen hat und hierdurch zu einer rechtlichen Unsicherheit bei der Investition in Biogasanlage beigetragen hat. Insoweit sind auch nach wie vor Netzanschlussfragestellungen, Inbetriebnahmebegriff, Anlagenbegriff sowie Satelliten-BHKW und Fragestellungen der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Boni (bspw. Flexibilitätsprämie, Güllebonus, NawaRo-Bonus und KWKG-Bonus) und die Anforderungen an Umweltgutachten teilweise ungeklärt.
Das Versetzen von einzelnen BHKW, die bspw. aus einer Insolvenz heraus gekauft werden, muss im Hinblick auf die von der Clearingstelle EEG und der Rechtsprechung geschärften Auslegungsgrundsätze für die Höchstbemessungsleistung und für den Anlagenbegriff geprüft und mit dem Netzbetreiber – soweit möglich – abgestimmt werden. Die Ausschreibung für Bestandsanlagen im EEG greift ebenfalls auf, zum Teil ungeklärte, Rechtsbegriff zurück, wobei bereits die Komplexität des Fördersystems eine umfangreiche Prüfung erfordert. Die Wahrnehmung der Interessen der Betreiber sowohl gerichtlich, außergerichtlich oder auch im Rahmen von Verfahren vor der Clearingstelle EEG übernehmen wir gerne.
In vertraglicher Hinsicht werden durch unsere Rechtsanwälte eine Vielzahl von Verträgen für Biogas-, Biomethan- bzw. Biomasseanlagen konzipiert, um die jeweiligen Verantwortlichkeiten und Haftungen abgrenzen zu können. Zudem werden die Lieferverträge mit externen Landwirten oder Wärmelieferverträge mit den Letztverbrauchern beratend begleitet, um gerade etwaige Preisanpassungsklauseln für beide Parteien sachgerecht regeln und praxisnah ausgestalten zu können. Technische und/oder kaufmännische Betriebsführungsverträge als aus Generalübernehmerverträge zur Errichtung von Biogasanlagen gehören regelmäßig zu unserem Prüfumfang. Zudem übernehmen wir gerichtlich als auch außergerichtlich die Durchsetzung von Mängel an Biogasanalagen bzw. BHKWs gegenüber den Lieferanten, Herstellern oder Generalübernehmern.
Kommen Sie bei Rückfragen gerne auf uns zu.
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