Wir beraten und begleiten Sie bei allen Fragen zum Thema Biomasse und Biogas. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen. Hierzu beraten wir insbesondere zu allen notwendigen Genehmigungen, die unter anderem nach dem Bau- und Immissionsschutzrecht nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) für den Betrieb der Anlage erforderlich sein können. Überdies sind auch weitere rechtliche Bestimmungen, wie z.B. aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV), der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) und dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bei der Umsetzung eines Biogas- oder Biomasseprojektes zu beachten.

Zudem sind wir spezialisiert auf die Ausarbeitung von Generalübernehmerverträgen für die Errichtung von Biogasanlagen und alle damit einhergehenden Fragestellungen. Außerdem stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, wenn es um die Frage der Vermarktung des mit Biogas oder Biomasse erzeugten Stroms geht oder wenn Sie Biogas als Rohstoff weiterveräußern wollen. Wir kennen uns außerdem in allen Fragen des Netzanschlusses und der Einspeisung von Biogas aus.

Unsere Beratungsleistungen //

    • Beratung und Begleitung der Genehmigung für Biogasanlagen, Biogaseinspeiseanlagen, Biomethananlagen
    • Entwurf und Beratung beim Abschluss von Vermarktungsverträgen des Stromes, des Biomethans, Rohbiogas sowie Flexibilitäten
    • Beantwortung von Fragestellungen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetze
    • Begleitung und Beratung im Zusammenhang mit der Erweiterung von Bestands-Biogasanlagen
    • Entwicklung und Beratung von Inputlieferverträgen
    • Entwicklung von Joint Venture für die Errichtung und Betrieb von Biogasanlagen bzw. Biomethananlagen
    • Prüfung von Netzanschlussanfragen ans Gas- und Stromnetz

Unsere Mandanten //

    • Anlagenbetreiber
    • Projektentwickler
    • Stadtwerke
    • Grundstückseigentümer
    • Landwirtschaftliche Betriebe

Ihre Ansprechpartner

Dr. Florian Brahms

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Dr. Julian Asmus Nebel

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Kontakt

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