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    „Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge“ von Oberpichler

    polisMOBILITY 02/2022 S. 70 ff.

    Die THG-Quote als Beschleuniger des Ausbaus von öffentlich zugänglichen Ladepunkten und Anreiz für den Erwerb von reinen Batterieelektrofahrezeugen
    Inverkehrbringer von Kraftstoffen sind gemäß § 37a Abs. 4 BlmSchG verpflichtet, die bei der Nutzung entstehenden Treibhausgasemmisionen um einen jährlich zunehmenden festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. […]

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  • Bildschirmfoto 2022-11-14 um 17.03.27

    „Zu den Anforderungen an Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen; mit Anmerkungen“ von Nebel

    Heft 3/2022 S. 105 ff. CuR Contracting und Recht

    Der BGH hatte in dem vorstehenden Urteil vom 1. 6. 2022
    erneut darüber zu entscheiden, ob die Preisänderungsklauseln
    eines Wärmelieferungsvertrages den Anforderungen des § 24
    Abs. 4 AVBFernw.rmeV entsprechen. Das Gericht hat in dem
    Urteil zum einen die Anforderungen an das Transparenzgebot
    nach § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernw.rmeV klargestellt. […]

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    „Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen“ von Nebel

    Heft 11/2022 S. 330 ff. Versorgungswirtschaft

    Leitsatz des Gerichts:
    Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln
    in Fernwärmelieferungsverträgen (im Anschluss an die Senatsurteile
    vom 26.01.2022 – VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur Veröffentlichung in BGHZ
    vorgesehen; vom 06.04.2022 – VIII ZR 295/20, NJW 2022,
    1944; vom 01.06.2022 – VIII ZR 287/20, ZIP 2022, 1494, zur
    Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 06.07.2022 –
    VIII ZR 28/21, juris, und VIII ZR 155/21, juris).
    […]

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  • VW_10_2022_Nebel_Seite_1

    „Die Inhalte und Auswirkungen der Novelle der AVBFernwärmeV“ von Nebel

    Artikel aus Heft 10/2022 | DokNr. 22070178

    Die Bundesregierung beabsichtigt, die AVBFernwärmeV umfassend zu novellieren und hat dazu einen Referentenentwurf erlassen. Die Novelle ist weitreichend, sie betrifft nahezu alle Regelungen der AVBFernwärmeV. In dem jetzt beabsichtigten Umfang ist die AVBFernwärmeV seit ihrem Erlass im Jahr 1980 nicht geändert worden. Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf wird nochmals Änderungen in der Verbändeanhörung erfahren. Das Grundgerüst der neuen AVBFernwärmeV wird aber unverändert bleiben. Dieser Beitrag stellt die zentralen Änderungen und Anpassungen des Referentenentwurfs der AVBFernwärmeV vor und ordnet diese ein. […]

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  • Bildschirmfoto 2022-08-22 um 20.09.28

    „CuR Rundruf zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ von Brahms

    Beilage zu Heft 2/2022 der Zeitschrift "CuR Contracting und Recht"

    Das CO2KostAufG setzt durch die Aufteilung der
    BEHG-Belastungen die richtigen Akzente, da der
    Mieter auf die Modernisierung der Heizanlage
    keinen Einfluss hat. Die Beteiligung an den
    BEHG-Kosten des Vermieters steigt daher, desto
    mehr Emissionen durch die Wärmeversorgung entstehen.
    Hierbei wäre es vorzugswürdig, anstatt an der Energiebilanz
    des Gebäudes anzuknüpfen, den Bezug zum Energiebedarfsausweis
    herzustellen. Das würde dazu führen, dass sich der
    Ermittlungsaufwand reduziert.[…]

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  • Cover_Sehnsüchte_Front-scaled

    „Urbane Gebiete und urbane Energiekonzepte: ein rechtliches Update“ von Nebel

    polis Urban Development 02/2022, S. 58 f.

    Das neue Zusammenleben in der Stadt sowie die Eindämmung des Klimawandels sind nun auch Bestandteil des deutschen Rechts.

    Nicht jedes #Bauvorhaben ist nach seiner Art und seinem Umfang in jeglichen Gebieten zulässig. Die Baunutzungsverordnung (#BauNVO) regelt, wie und auf welche Weise ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. […]

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  • Bildschirmfoto 2022-07-21 um 10.58.03

    „Wärmewende mit Wärmepumpen – Elektrifizierung der Wärmewende“ von Brahms / Oberpichler

    Die Bundesrepublik Deutschland richtet ihre gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus, zu dem sich die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat. Daher soll die Treibhausneutralität bereits im Jahr 2035 erreicht werden. Die Bundesregierung hat dabei jüngst den Schwerpunkt auf die Elektrifizierung der Wärmewende im Rahmen des Osterpakets gelegt. Im Jahr 2020 wurde bereits die Marke von insgesamt einer Million installierter Wärmepumpen übersprungen und deutete bereits auf eine neue Dynamik im Heizungsmarkt hin. […]

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  • 180

    „Komplett versorgt zur Wärmewende“ herausgegeben von Brahms & Nebel

    Erscheinungstermin: vor. August 2022, ca. 500 Seiten, aus der Reihe "Berliner Kommentare"

    Dieser neue Kommentar ermöglicht praxisnahes Arbeiten mit der neuen bzw. novellierten AVBFernwärmeV, FFVAV, WärmeLV und HeizKV. Für den schnellen Überblick zum anwendbaren Recht der Wärmelieferung sind die Schnittmengen der Verordnungen präzise und gut verständlich dargestellt. Alle Details für die faktische Umsetzung der Vorschriften liefern Ihnen die umfassenden Erläuterungen. Von der nachhaltigen Wärmeerzeugung bis zum Verbrauch – der handliche Band bündelt alles Wichtige. […]

    Bearbeitet von Julian Arnold; Dr. Florian Brahms, Lic. en drt. fr.; Phillip Buchloh; Tobias Dworschak; Christian Frohberg; Janis Gersemann; Lars Jope, MBA; Dr. Michael Koch; Dr. Jost Hanno Meyer; Dr. Julian Asmus Nebel; Desirée Oberpichler; Catharina Post, LL.M.; Dr. Mirko Sauer; Dr. Heidrun Schalle; Dr. Carmen Schneider; Dr. Hanna Schroeder-Czaja; Helge Schulz; Annika Semper

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  • 1650109739775_Seite_1

    „Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts auf öffentliche-rechtliche Fernwärmesatzungen“ von Nebel

    Dokumentennummer: 22006686 ebenso Heft 4/2022, Seite 105

    Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts in § 3 AVBFernwärmeV auf öffentlich-rechtliche Fernwärmesatzungen
    Handlungsbedarf für Fernwärmeunternehmen! Im Oktober 2021 wurden neue Regelungen für die Versorgung mit Fernwärme und -kälte in Kraft gesetzt. Neue Vorschriften gelten insbesondere für die Informationen, die den Fernwärmekunden über ihren tatsächlichen Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden müssen und für die Änderung von Preisanpassungsklauseln. Damit einher gehen Änderungen der Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechte der Kunden. […]

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  • Bildschirmfoto 2022-05-13 um 11.57.36

    „Mit kommunalen Erbbaurechten eine sozial gerechte Bodenpolitik gestalten“ von Oberpichler

    metro.polis 01/2022, S. 78 f.

    Das Erbbaurecht hat im Jahre 2019 sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Damit besteht die Möglichkeit, das Grundstück und das auf ihm stehende Gebäude in zwei selbständige Eigentumsrechte aufzuteilen. Erbbaurechte können dazu beitragen, die in vielen Städten herrschende Wohnungsnot zu bekämpfen und Bodenspekulationen zu vermeiden. Viele Großstädte wie Hamburg und Frankfurt am Main verfügen bereits über eine große Anzahl an Erbbaugrundstücken. […]

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