Veröffentlichungen Veröffentlichungen der Rechtsanwälte der Kanzlei
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge“ von Oberpichler
polisMOBILITY 02/2022 S. 70 ff.
Die THG-Quote als Beschleuniger des Ausbaus von öffentlich zugänglichen Ladepunkten und Anreiz für den Erwerb von reinen Batterieelektrofahrezeugen
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Inverkehrbringer von Kraftstoffen sind gemäß § 37a Abs. 4 BlmSchG verpflichtet, die bei der Nutzung entstehenden Treibhausgasemmisionen um einen jährlich zunehmenden festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. […] -
„Zu den Anforderungen an Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen; mit Anmerkungen“ von Nebel
Heft 3/2022 S. 105 ff. CuR Contracting und Recht
Der BGH hatte in dem vorstehenden Urteil vom 1. 6. 2022
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erneut darüber zu entscheiden, ob die Preisänderungsklauseln
eines Wärmelieferungsvertrages den Anforderungen des § 24
Abs. 4 AVBFernw.rmeV entsprechen. Das Gericht hat in dem
Urteil zum einen die Anforderungen an das Transparenzgebot
nach § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernw.rmeV klargestellt. […] -
„Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen“ von Nebel
Heft 11/2022 S. 330 ff. Versorgungswirtschaft
Leitsatz des Gerichts:
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Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln
in Fernwärmelieferungsverträgen (im Anschluss an die Senatsurteile
vom 26.01.2022 – VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur Veröffentlichung in BGHZ
vorgesehen; vom 06.04.2022 – VIII ZR 295/20, NJW 2022,
1944; vom 01.06.2022 – VIII ZR 287/20, ZIP 2022, 1494, zur
Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 06.07.2022 –
VIII ZR 28/21, juris, und VIII ZR 155/21, juris).
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„Die Inhalte und Auswirkungen der Novelle der AVBFernwärmeV“ von Nebel
Artikel aus Heft 10/2022 | DokNr. 22070178
Die Bundesregierung beabsichtigt, die AVBFernwärmeV umfassend zu novellieren und hat dazu einen Referentenentwurf erlassen. Die Novelle ist weitreichend, sie betrifft nahezu alle Regelungen der AVBFernwärmeV. In dem jetzt beabsichtigten Umfang ist die AVBFernwärmeV seit ihrem Erlass im Jahr 1980 nicht geändert worden. Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf wird nochmals Änderungen in der Verbändeanhörung erfahren. Das Grundgerüst der neuen AVBFernwärmeV wird aber unverändert bleiben. Dieser Beitrag stellt die zentralen Änderungen und Anpassungen des Referentenentwurfs der AVBFernwärmeV vor und ordnet diese ein. […]
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„CuR Rundruf zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ von Brahms
Beilage zu Heft 2/2022 der Zeitschrift "CuR Contracting und Recht"
Das CO2KostAufG setzt durch die Aufteilung der
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BEHG-Belastungen die richtigen Akzente, da der
Mieter auf die Modernisierung der Heizanlage
keinen Einfluss hat. Die Beteiligung an den
BEHG-Kosten des Vermieters steigt daher, desto
mehr Emissionen durch die Wärmeversorgung entstehen.
Hierbei wäre es vorzugswürdig, anstatt an der Energiebilanz
des Gebäudes anzuknüpfen, den Bezug zum Energiebedarfsausweis
herzustellen. Das würde dazu führen, dass sich der
Ermittlungsaufwand reduziert.[…] -
„Urbane Gebiete und urbane Energiekonzepte: ein rechtliches Update“ von Nebel
polis Urban Development 02/2022, S. 58 f.
Das neue Zusammenleben in der Stadt sowie die Eindämmung des Klimawandels sind nun auch Bestandteil des deutschen Rechts.
Nicht jedes #Bauvorhaben ist nach seiner Art und seinem Umfang in jeglichen Gebieten zulässig. Die Baunutzungsverordnung (#BauNVO) regelt, wie und auf welche Weise ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. […]
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„Wärmewende mit Wärmepumpen – Elektrifizierung der Wärmewende“ von Brahms / Oberpichler
Die Bundesrepublik Deutschland richtet ihre gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus, zu dem sich die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat. Daher soll die Treibhausneutralität bereits im Jahr 2035 erreicht werden. Die Bundesregierung hat dabei jüngst den Schwerpunkt auf die Elektrifizierung der Wärmewende im Rahmen des Osterpakets gelegt. Im Jahr 2020 wurde bereits die Marke von insgesamt einer Million installierter Wärmepumpen übersprungen und deutete bereits auf eine neue Dynamik im Heizungsmarkt hin. […]
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„Komplett versorgt zur Wärmewende“ herausgegeben von Brahms & Nebel
Erscheinungstermin: vor. August 2022, ca. 500 Seiten, aus der Reihe "Berliner Kommentare"
Dieser neue Kommentar ermöglicht praxisnahes Arbeiten mit der neuen bzw. novellierten AVBFernwärmeV, FFVAV, WärmeLV und HeizKV. Für den schnellen Überblick zum anwendbaren Recht der Wärmelieferung sind die Schnittmengen der Verordnungen präzise und gut verständlich dargestellt. Alle Details für die faktische Umsetzung der Vorschriften liefern Ihnen die umfassenden Erläuterungen. Von der nachhaltigen Wärmeerzeugung bis zum Verbrauch – der handliche Band bündelt alles Wichtige. […]
Bearbeitet von Julian Arnold; Dr. Florian Brahms, Lic. en drt. fr.; Phillip Buchloh; Tobias Dworschak; Christian Frohberg; Janis Gersemann; Lars Jope, MBA; Dr. Michael Koch; Dr. Jost Hanno Meyer; Dr. Julian Asmus Nebel; Desirée Oberpichler; Catharina Post, LL.M.; Dr. Mirko Sauer; Dr. Heidrun Schalle; Dr. Carmen Schneider; Dr. Hanna Schroeder-Czaja; Helge Schulz; Annika Semper
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„Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts auf öffentliche-rechtliche Fernwärmesatzungen“ von Nebel
Dokumentennummer: 22006686 ebenso Heft 4/2022, Seite 105
Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts in § 3 AVBFernwärmeV auf öffentlich-rechtliche Fernwärmesatzungen
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Handlungsbedarf für Fernwärmeunternehmen! Im Oktober 2021 wurden neue Regelungen für die Versorgung mit Fernwärme und -kälte in Kraft gesetzt. Neue Vorschriften gelten insbesondere für die Informationen, die den Fernwärmekunden über ihren tatsächlichen Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden müssen und für die Änderung von Preisanpassungsklauseln. Damit einher gehen Änderungen der Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechte der Kunden. […] -
„Mit kommunalen Erbbaurechten eine sozial gerechte Bodenpolitik gestalten“ von Oberpichler
metro.polis 01/2022, S. 78 f.
Das Erbbaurecht hat im Jahre 2019 sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Damit besteht die Möglichkeit, das Grundstück und das auf ihm stehende Gebäude in zwei selbständige Eigentumsrechte aufzuteilen. Erbbaurechte können dazu beitragen, die in vielen Städten herrschende Wohnungsnot zu bekämpfen und Bodenspekulationen zu vermeiden. Viele Großstädte wie Hamburg und Frankfurt am Main verfügen bereits über eine große Anzahl an Erbbaugrundstücken. […]
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