// Energierecht

KG Berlin zur Behandlung und Abrechnung von Stromdiebstahl zwischen Lieferant und Netzbetreiber

Das Kammergericht Berlin hat mit Entscheidung vom 12.07.2021 zur Behandlung und Abrechnung beim Stromdiebstahl Stellung bezogen. Sofern zwischen dem Stromlieferanten und dem Lieferkunden ein sog. all-inclusive-Stromlieferungsvertrag abgeschlossen worden ist und mit dem Lieferkunden vereinbart wurde, dass auch unter Umgehung von Messeinrichtungen verwendeter Strom (sog. Stromdiebstahl) als Lieferung anzusehen sei, ist nach Auffassung des Gerichts auch eine solche Entnahme auch im Verhältnis zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber als netzentgeltpflichtige Belieferung der Entnahmestelle des Lieferkunden anzusehen. In der Folge kann der Netzbetreiber auch gegenüber dem Stromlieferanten die im Rahmen der Lieferung entstehenden Netzentgelte vom Stromlieferanten verlangen. Das Gericht führt zur Begründung u.a. an, dass die Überbrückung einer bestehenden Entnahmestelle nicht die Schaffung einer neuen Entnahmestelle im Sinne der StromNEV zur Folge hätte, …
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// Wirtschaftsrecht

Ausweitung der Mitteilungspflichten zum Transparenzregister

Seit dem 1. August 2021 müssen alle transparenzpflichtigen Gesellschaften und Vereinigungen ihren wirtschaftlich Berechtigten ermitteln und dem Transparenzregister zur Eintragung mitteilen – auch solche, bei denen diese Information bereits in anderen elektronisch einsehbaren Registern abrufbar ist. Insbesondere GmbHs und in bestimmten Fällen auch KGs profitierten bislang von der Mitteilungsfiktion: Sie waren von der Mitteilungspflicht zum Transparenzregister befreit, wenn sich die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handelsregister ergaben. Diese Mitteilungsfiktion wurde nunmehr aufgehoben. Auch börsennotierte Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften sind nunmehr meldepflichtig. Für bereits bestehende Gesellschaften und Vereinigungen, die nun erstmalig meldepflichtig sind, gelten Übergangsfristen. Für GmbHs etwa läuft diese bis zum 30. Juni 2023.
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// Energierecht

BGH zur rückwirkenden Aufhebung von rechtswidigen Entscheidungen der BNetzA

In drei gleichgelagerten Fällen hat der BGH am 23. März 2021 Stellung bezogen, ob öffentlich bekannt gemachte und sich im Nachhinein als rechtswidrig erwiesenen Entscheidungen der BNetzA rückwirkend aufgehoben werden können. Die BNetzA hatte im in einer Festlegung aus dem Jahr 2013 (Beschl. v. 11. Dezember 2013 - Az: BK4-13-739) für die Voraussetzungen für individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV bestimmt, dass eine kaufmännisch-bilanzielle Durchleitung des Stromes nicht zulässig sei, d.h. bei einer zeitgleichen #Stromerzeugung am Anschlusspunkt lediglich der tatsichlich an diesem Punkt durch den Letztverbraucher bezogenen Strommengen ohne Berücksichtigung des Ersatzstromes berücksichtigt werden kann. Diese Entscheidung hat die BNetzA zwar nach Entscheidungen des BGH aufgebhoben, jedoch war die ursprüngliche Entscheidung der BNetzA weder offensichtlich rechtswidrig, noch führten Aufwendungen des Letztverbrauchers im Vertrauen auf d…
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// Biogas

OLG Brandenburg zum Nachweis des Gülle- und NawaRo-Bonus bei Biogasanlagen

Das OLG Brandenburg hat mit seiner Entscheidung vom 8. Juni 2021 seine bisherige Rechtsprechung zur Nachweisführung beim Güllebonus und beim Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) bestätigt und konkretisiert. Der Anspruch des Betreibers einer Biogasanlage entfällt endgültig auf den NawaRo- und Güllebonus nach Abschnitt VII Nr. 2 der Anlage 2 zum EEG 2009 mit Wirkung für die Zukunft wenn die Voraussetzungen in einem davor liegenden Zeitraum nicht durchgängig nachgewiesen werden konnten. Die Einträge im Einsatzstofftagebuch sind so zeitnah und umfassend vorzunehmen, dass der Nachweisfunktion Genüge getan wird. Nachträgliche Korrekturen von Eintragungen und Änderungen sowie ergänzende Nachweise bei Unklarheiten oder Lücken sind nicht möglich und können auch nicht durch Zeugenbeweis oder ein Umweltgutachten bei Gericht ersetzt werden. Das EEG verlange zudem einen Nachweis nicht nur über die Art und Menge der eingesetzten Stoffe, so…
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// Energierecht

BFH entscheidet über Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

Der III. Senat des Bundesfinanzhofes hat am 24. Juni 2021 seinen Beschluss vom 18. Februar 2021 veröffentlicht, mit dem er über die Gewerbesteuerzerlegung bei einem Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling) entschieden hat, dass dann, wenn bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung stattfindet, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen ist, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen Netzgemeinden weiterhin selbst Betriebsstätten im Sinne des § 12 AO unterhält. (BFH, Beschl. v. 18.02.2021 - Az.: III R 8/19)
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// Energierecht

Konsultation der BNetzA zu Innovationsausschreibung von Agri-PV und Floating-PV

Nach § 15 Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetze 2021 (EEG 2021) legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum 1. Oktober 2021 die Anforderungen fest, die an Solaranlagen auf Gewässern (sog. Floating-PV), auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau (sog. Agri-PV) und auf Parkplatzflächen zu stellen sind. Die Branche ist aufgerufen, der Bundesnetzagentur ihre Stellungnahmen zu den im Dokument veröffentlichten Anforderungen und den dort aufgeworfenen Fragen zu übermitteln. Dies ist eine gute Chance, in breiter Fläche und mit innovativen Ansätzen die Photovoltaik weiter voranzubringen und es anderen Ländern in Europa mit innovativen Nutzungsansätzen gleichzutun.
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