// Energierecht

VGH München: Agrophotovoltaik steht Behilfähigkeit landwirtschaftlicher Fläche nicht entgegen

Durch Entscheidung vom 1. Juni 2021 hat der VGH München festgestellt, dass mit Grünpflanzen bewachsene Flächen einer Freiflächen-PVA beihilfefähig i. S. d. EU-Verordnung Nr. 1307/2013 sind, wenn sie als Schafweide benutzt werden und die Schafbeweidung durch die Anlage nicht stark eingeschränkt ist. Der VGH München ordnete die Weide- bzw. Solarparkareale unter Berufung auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als beihilfefähige Landwirtschaftsflächen ein. Denn die Qualifizierung einer Fläche als „landwirtschaftlich“ und als für eine „landwirtschaftliche Tätigkeit“ genutzt, sei hiernach abhängig von der tatsächlichen Nutzung der fraglichen Fläche. Die gleichzeitige Nutzung der Flächen zur Gewinnung von Solarenergie mithilfe der aufgeständerten - das Dauergrünland teilweise überdachenden - Solarmodule schränke die landwirtschaftliche Tätigkeit weder nach Intensität, noch nach Art, Dauer oder den Zeitpunkt spürbar ei…
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// Energierecht

BVerwG: Bananenreiferei ist kein produzierendes Gewerbe im Sinne des EEG

Nach Entscheidung des BVerwG vom 09.06.2021 hat eine Bananenreiferei keinen Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage für das Jahr 2014, weil sie kein Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Begrenzung der EEG-Umlage, weil die Bananenreiferei nicht zum produzierenden Gewerbe im Sinne des Gesetzes gehört. Die Bananenreiferei ist weder der Verarbeitung von Obst und Gemüse noch einem anderen verarbeitenden Gewerbe des Abschnitts C der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 zuzuordnen, da sie die Ausgangsmaterialien in kein neues Produkt umwandelt. Jede wirtschaftliche Tätigkeit ist genau einer der Kategorien der WZ 2008 zuzuordnen; eine erweiterte Auslegung kommt nicht in Betracht. (BVerwG, Urt. v. vom 09.06.2021 - 8 C 27.20)
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BGH entscheidet über Konzession für das Gasnetz Rösrath

Mit Urteil vom 7.09.2021 hat der BGH den Rechtsstreit über die Konzession für das Gasnetz entschieden, dass eine Gemeinde, die eine Konzession zu vergeben hat, schon vor Inkrafttreten des § 47 EnWG verpflichtet war, den unterlegenen Bietern Auskunft darüber zu erteilen, aus welchen Gründen sie den Zuschlag einem anderen Bieter erteilen wollte, wozu grundsätzlich die umfassende Unterrichtung über das Ausschreibungsergebnis durch Überlassung einer ungeschwärzten und vollständigen Kopie des für die Auswahlentscheidung der Gemeinde erstellten Auswertungsvermerks erforderlich, aber auch ausreichend sei. Soweit die Gemeinde in dem Auswertungsvermerk Schwärzungen vornehmen will, habe sie deren Notwendigkeit zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen jeweils für die konkrete Angabe substantiiert darzulegen und dazu auszuführen, welche schützenswerten Interessen des betreffenden Bieters in welchem Umfang eine Beschränkung der Auskunft erfor…
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// Energierecht

BFH entscheidet über Stromsteuerbefreiung nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG

Mit Beschluss vom 2.09.2021 hat der BFH entschieden, dass die Steuerentlastung nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG neben der Herstellung einer begünstigten Ware auch den Einsatz des Stroms zum Trocknen, Brennen, Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen, Tempern oder Sintern voraussetzt. Der Verbrauch von Strom zum Antrieb von Ventilatoren (sogenannter Kraftstrom) ist nicht nach § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromStG begünstigt. Der BFH führt aus, dass nach der Rechtsprechung des EuGH die EnergieStRL, dahin auszulegen ist, dass es sich bei dem elektrischen Strom, der für den Antrieb von Winderzeugern verwendet wird, mit denen Luft komprimiert wird, die danach in einem Hochofenprozess zur Roheisenherstellung durch chemische Reduktion von Eisenerz genutzt wird, nicht um "elektrischen Strom, der hauptsächlich für Zwecke der chemischen Reduktion... verwendet wird". (BFH, Beschl. vom 2.09.2021 - Az.: VII R 19/19)
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LG Köln zur Anwendbarkeit des Scheibenpachtmodells im EEG

Mit Entscheidung vom 13.8.2021 hat das LG Köln dazu Stellung genommen, ob über einen Kraftwerkspool hinweg mit Kraftwerken in unterschiedlichen Städten ein sogenanntes Scheibenpachtmodell zur Darstellung einer Eigenversorgung in allen Fassungen des EEG möglich ist. Das LG Köln verneint dies - nicht unkritisch - damit, dass selbst in den EEG-Fassungen, in denen das Kriterium der nicht möglichen Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung noch nicht geregelt war, das Konzept als missbräuchlich anzusehen sei. Ferner wies das Gericht darauf hin, dass auch die Übergangsregelung zugunsten von Scheibenpachtmodellen in § 104 Abs. 4 EEG im konkreten Fall nicht zur Anwendung geraten könne, da ein Kraftwerkspool mit unterschiedlichen Kraftwerksstandorten nicht mehr als eine Stromerzeugungsanlage gelten könne. Zudem sei die Fiktion aus dem Stromsteuerrecht einer einheitlichen Anlage bei zentraler Steuerung nicht übertragbar. (LG Köln, Teilurteil v. 13.8…
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Heizungsrohre mit Stellrädern
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Keine umsatzsteuerliche Lieferung von dezentral verbrauchten BHKW-Strom an den Netzbetreiber

Das FG Köln hat mit Urteil vom 16.06.2021 entschieden, dass bei in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber keine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt. Das BKHW war an das eigene Stromnetz der Klägerin auf ihrem Gelände angeschlossenen (Kundenanlage). Die Kundenanlage war wiederum mit dem allgemeinen Stromversorgungsnetz des Stromnetzbetreibers verbunden. Der Beklagte ging auf der Grundlage einer Betriebsprüfung bzgl. des BHKW-Stroms unter Anwendung der Grundsätze in Abschnitt 2.5 UStAE von fiktiven Hin- und Rücklieferungen und aus und unterwarf diese der Besteuerung. Die hiergegen erhobene Klage war erfolgreich. Das FG Köln entschied, dass gerade keine Lieferung von Strom an den Netzbetreiber erfolgt durch den dezentralen Stromverbrauch. Es fehlt an einem Leistungstatbestand, da weder die Voraussetzungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) noch in der MwStSystRL, erfüllt sind und schließli…
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