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| Energierecht

LG Duisburg zur Betreibereigenschaft im EEG in der Eigenversorgung

Das Landgericht Duisburg hat mit Urt. v. 22.01.2021 hat die Anforderungen an die Eigenschaft eines Anlagenbetreibers im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2021 bzw. § 5 Nr. 1 EEG 2014 im Zusammenhang mit der Verringerung der EEG-Umlage bei einer Eigenversorgung konkretisiert. Wie bereits andere gerichtliche Entscheidungen stellte das Landgericht hierzu fest, dass im Wege einer wertenden Gesamtbetrachtung der Versorgungskonstellation geprüft werden müsse, wer in Ansehung des wirtschaftlichen Risikos des Stromerzeugungsprozesses als Betreiber und als Letztverbraucher zu qualifizieren ist. Als maßgebliche Kriterien sind hierbei die Brennstoffbeschaffung, die Übernahme des Risikos der Absatz und Brennstoffqualität, Ausfallrisiko der Anlage und der bestimmende Einfluss auf die Betriebsweise der Energieanlage heranzuziehen. Zur Bewertung dieser Kriterien ist nach Auffassung des Gerichts insbesondere auf das zugrundeliegende Vertragswerk abzustellen. (LG Duisburg, Urt. v. 22.01.2021 - Az.: 7 O 107/19)
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| Energierecht

OLG Stuttgart zur Mindestwasserführung und Beurteilungsspielraum eines Umweltgutachters bei Wasserkraftanlagen

Das OLG Stuttgart hat am 5.2.2021 zur Mindestwasserführung und Beurteilungsspielraum eines Umweltgutachters bei Wasserkraftanlagen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) entschieden. Gegenstand war, wann von einer wesentliche Verbesserung des ökologischen Zustands bei einer Verbesserung der Mindestwasserführung ausgegangen werden könne. Unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Intention zu § 23 EEG 2009 ist auf die Zusammensetzung der biologischen und ökologischen Komponenten im Einzelfall abzustellen, wobei der Mindestwasserabfluss Voraussetzung für die ökologischen Funktionsfähigkeit eines Fließgewässers ist. Überdies besteht ein Beurteilungsspielraum zugunsten des Umweltgutachters bei dieser Prüfung, der gerichtliche nur auf Plausibilität geprüft werden kann. (OLG Stuttgart, 5.02.2021 - Az.: 5 U 183/20)
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| Energierecht

OVG NRW: Technische Möglichkeit für Smart-Meter-Gateways nach dem MSBG noch nicht gegeben

Oberverwaltungsgericht Münster stoppt vorläufig Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme mit Beschluss vom 4. März 2021 gegen die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Mit der Allgemeinverfügung hatte das BSI nach § 30 des Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten. Nach Feststellung des Gerichts stimmen die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht mit den den gesetzlichen Anforderungen überein und erfüllen nicht die Anforderungen des MSBG. Die in den Technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen sind nicht erfüllt oder zertifiziert. (OVG NRW, Beschl. v. 5.03.2021 - Az.: 21 B 1162/20)
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| Energierecht

OVG Berlin-Brandenburg: Regionalplan Uckermark-Barnim ist unwirksam

Das OVG Berlin-Brandenburg hat am 2.3.2021 den Windplan für Uckermark und Barnim aus dem Jahr 2016 für unwirksam erklärt. Drei Gemeinden hatten geklagt. Der Plan leide an formellen Fehlern. Die Bekanntmachungen des Plans im Jahr 2016 hätten irreführende und fehlerhafte Zusätze über die Möglichkeiten enthalten, Einwände zu erheben. Inhaltliche Fehler wurden nicht geprüft. In Brandenburg wird die Windenergienutzung durch Regionalpläne gesteuert. Neue Windenergieanlagen dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Eignungsgebieten gebaut werden. Ohne Regionalplan sind Windenergieanlagen grds. überall außerhalb von Ortschaften zulässig. Dies kann durch ein sog. Windkraft-Moratorium ausgeschlossen werden. Es ist schon der dritte Regionalplan, der aus den gleichen formalen Gründen gekippt wurde. Im Juli 2018 war es der Plan der Region Havelland-Fläming, im Juli 2020 der Plan der Region Lausitz-Spreewald. (OVG Berlin-Brandenburg Urteile v. 2. März 2021 – Az.: 10 A 2.17, 10 A 16.17 und 10 A 17.17)
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| Energierecht

OLG Düsseldorf zu fehlerhaften Angaben im Ausschreibungsverfahren im EEG

Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung vom 2.12.2020 zu Formfehlern im Rahmen der Ausschreibung nach dem EEG sowie der Prüftiefe der BNetzA entschieden. Danach ist ein Gebot auszuschließen, wenn für eine Freiflächensolaranlage, der vorgelegte Nachweis hinsichtlich der Standortangabe nicht mit den Angaben im Gebotsformular übereinstimmt. Ausgenommen sind lediglich offenssichtliche Schreibfehler. "Die abzugebende Eigenerklärung des Bieters ist nicht geeignet, eine derartige Inkonsistenz zwischen Gebot und Nachweis zu „heilen“ bzw. zu überwinden", so das Gericht. Aufgrund des Massencharakters des Ausschreibungsverfahrens besteht bei widersprüchlichen Angaben in den Gebotsunterlagen weder eine umfangreiche individuelle Prüfungs- und Befassungspflichte noch eine Anhörungspflicht der BNetzA vor Ausschluss des Gebotes. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 2.12.2020 - Az.: 3 Kart 177/20)
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| Elektromobilität

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz „GEIG“ wurde am 12.02.2021 vom Bundestag beschlossen.

Das (nicht zustimmungsbedürftige) Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren. Der Ausbau von Elektromobilität ist Teil der Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Eine steigende Anzahl von Elektrofahrzeugen benötigt jedoch auch ausreichend Ladeinfrastruktur. Das GEIG richtet sich an Gebäudeeigentümer und sieht vor, dass Gebäude mit größeren Parkplätzen einen bestimmten Anteil dieser Parkplätze zukünftig mit Ladeinfrastruktur ausstatten müssen. Diese Verpflichtung gilt vor allem für Neubauten, aber zum Teil auch für Bestandsgebäude, die umfangreich renoviert werden. Ihre Verletzung stellt eine Ordnungswidrigkeit das und ist bußgeldbewehrt. Erwähnenswert: Auch im GEIG (wie im EEG und im GEG) findet sich der Quartiersgedanke wieder: für Gebäude, die in einem „räumlichen Zusammenhang“ stehen, kann eine gemeinsame Ladeinfrastruktur vorgesehen werden.
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