// Energierecht

„Kein Zahlungsanspruch der BVVG bei Errichtung von Windenergieanlagen“

In der jüngst veröffentlichten Zeitschrift Recht der Erneuerbare Energien (kurz: REE) 4/2018, S. 198 ff. hat Frau Kollegin Catharina Post eine kritische Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14.09.2018 (Az.: V ZR 12/17) verfasst. Nach dem Urteil ist eine Regelung in dem Kaufvertrag unwirksam, wonach die BVVG von dem Erwerber die Zahlungen abschöpfen kann, die er vom Betreiber von Windenergieanlagen für die Gestattung erhält. Die BVVG hatte diese Regelung damit gerechtfertigt, dass sie die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der BVVG abwendet. Dieses Argument ließ der BGH jedoch nicht gelten, denn ein Wiederkaufsrecht werde durch die Nutzung der Flächen für Windenergieanlagen gar nicht ausgelöst. Die Anmerkung könnten Sie unter nachfolgendem Link nachlesen.