Menschen auf Berggipfel
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Teamzuwachs bei Brahms Groos & Kollegen

Wir freuen uns, dass das Team um Brahms Groos & Kollegen um zwei weitere Anwaltskollegen wächst: Einerseits begrüßen wir als erfahrenen neuen Partner Ra Dr. Julian Asmus Nebel, der als verwaltungsrechtlicher Spezialist im Umweltplanungs- und Energierecht zu uns kommt. Andererseits freuen wir uns über den ebenso erfahrenen Kollegen Ra Christian Frohberg, der im Energiesteuer- und Wirtschaftsrecht das Team komplettiert. Somit können wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen der Energiewirtschaft, der Erneuerbaren Energien und der dezentraler Versorgung begleiten.
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Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei einer Konzessionsvergabe

Das OLG Stuttgart hat mit einer Entscheidung vom 06.06.2019 die Kriterien für eine Verfahrensrüge bei einer Konzessionsvergabe nach §§ 46 und 47 EnWG konkretisiert. Einerseits muss aus der Rüge für die Gemeinde erkennbar sein, welcher Sachverhalt konkret gerügt wird, woraus die Rechtsverletzung abgeleitet wird und ob der Bieter hinsichtlich der Rechtsverletzung eine Abhilfe erwartet. Andererseits legt das Gericht für die Auswahlkriterien fest, dass unter dem Kriterium des sicheren Netzbetriebs zwei Teilaspekte, nämlich „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ durch die Gemeinde zu bewerten sind. (OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019 - Az.: 2 U 218/18)
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BNetzA legt sich auf 15min Mindestaktivierungszeit in der PRL fest

Die BNetzA hat mit Beschl. v. 02.05.2019 festgelegt, dass im Rahmen der Primärregelleistung Einheiten mit begrenztem Energiespeicher (Stromspeicher) lediglich eine Mindestaktivierungszeit von 15min im Rahmen der Präqualifikation nachzuweisen haben. Der von den regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagene Nachweis von 30min wurde auch aufgrund der Intervention des BVES nicht übernommen. Insbesondere konnte durch die ÜNB nicht dargelegt werden, dass die eine Verlängerung des Mindesterbringungszeitraums auf 30min notwendig sei, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, und eine Ablösung durch Sekundärregelleistung und Minutenreserve erfolge. (BNetzA, Beschl. v. 02.05.2019 - Az.: BK6-17-234)
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BNetzA muss Gebotswerte anonymisiert offenlegen

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die BNetzA verpflichtet ist, Gebotswerte aus der Ausschreibung für Windenergie anonymisiert offenzulegen. Eine unterlegene Bieterin führte zur Begründung an, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich aus der Kenntnis der Gebotshöhe für die Beschwerdeführerin weitere Anhaltspunkte für eine unzulässige Preisabsprache nach § 34 Abs. 1 b) EEG 2017 ergeben könnten. Dem gab das OLG Düsseldorf insoweit statt, als in Verbindung mit dem Anlagenstandort und -typ, die sich ebenfalls aus dem Gebot ersehen lassen, sich regelmäßig auch Rückschlüsse auf die Gewinne möglich ergeben können, mit denen der jeweilige Bieter kalkuliert hat, weshalb die Gebote nur anonymisiert offengelegt werden müssten. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.11.2018 - Az.: 3 Kart 6/18)
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Transparenz in der Konzessionsvergabe

Das Landgericht Leipzig hat am 18. Januar 2019 entschieden, dass die Konzessionsvergabe für das Strom- und Gasnetz an die Stadtwerke Stollberg nicht rechtmäßig war. Das Gericht erkannte insbesondere einen Verstoß gegen das Transparenzgebot, da keine ausreichende Akteneinsicht gewährt wurde, da Schwärzungen in den Akten nicht erläutert waren. Zudem wurden sachfremde Kriterien bei der Auswahl herangezogen, da unverbindliche Nebenangebote für die Eingehung einer Kooperation für den Betrieb der Netze angefragt wurden, sodass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorliege. (LG Leipzig, Urt. v. 18.01.2019 - Az.: 5 O 2411/18)
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Interessenkollision in der Vergabe

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 30.10.2018 die teilweise Wiederholung eines Vergabeverfahrens um eine strategische Partnerschaft zur Teilnahme an der #Konzessionsvergabe der jeweiligen örtlichen #Stromnetze angeordnet, da einer der Berater im #Vergabeverfahren sich in einem Interessenkonflikt befand. Der Berater hatte zugleich die beiden Städte energiewirtschaftlich beraten und zudem auch die Muttergesellschaft der erfolgreichen Bietern in einem Gerichtsverfahren unterstützt, wobei diese Beratungen zeitgleich durchgeführt wurden. Nach § 5 Konzessionsvergabeverordnung liege schon dann eine #Interessenkollision vor, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Unparteilichkeit bestehe. (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.10.2018 - Az.: 15 Verg. 5/18)
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