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Fortschreitende Digitalisierung der Energieversorgung; Intelligente Stromnetze: BSI veröffentlicht Marktanalyse.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) hat die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und veröffentlicht. Danach haben drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI numehr erfolgreich abgeschlossen. Somit liegen die Voraussetzungen der §§ 24 Abs. 1, 30 MsbG vor. Dies hat das BSI nun förmlich durch Allgemeinverfügung festgestellt. Danach ist der Einsatz intelligenter Messysteme bei Letztverbrauchern ab einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden und bei Anlagenbeteibern mit einer insallierten Leistung über 7 Kilowatt grundsätzlich verpflichtend (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MsbG). Dabei sind Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG allerdings vorerst noch von einem verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme ausgenommen.
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BGH konkretisiert Anforderungen an die Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG

Der BGH konkretisiert die Anforderungen "des räumlich zusammengehörenden Gebiets" für eine Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG in den Urteilsgründen der Entscheidung vom 12.11.2019. Danach sind Reihenhäuser, die auf angrenzenden Grundstücken errichtet sind, und lediglich von einer öffentlichen Verkehrsfläche gequert werden aber im Übrigen "als feste Grenze" nach außen abgrenzbar seien, als zusammengehörendes Gebiet zu qualifizieren. Zudem werden keine Grundstücke umschlossen, die nicht an die Kundenanlage angeschlossen sind, oder Letztverbraucher im anderweitig in dem abgegrentzen Gebiet versorgt, sodass der Netzbetreiber zum Netzanschluss und Zuordnung von Zählpunkten verpflichtet ist. (BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - Az.: EnVR 66/18)
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Innovationsauschreibungsverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 16.10.2019 die Innovationsauschreibungsverordnung verabschiedet. Mit der Verordnung sollen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erprobt werden, die zu mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit führen sollen. Der Entwurf sieht im wesentlichen eine fixe Marktprämie, keine Förderung bei negativen Strompreisen und eine Zuschlagsbegrenzung bei Unterzeichnung vor. Als Pilotverfahren soll die BNetzA zunächst drei Innovationsausschreibungen für 2019 bis 2021 durchführen (vgl. § 39j EEG 2017). Ob es tatsächlich noch in diesem Jahr hierzu kommt ist allerdings fraglich. Die Verordnung ist zunächst an den federführen Ausschus für Wirtschaft und Energie übwerwiesen und die Zustimmung des Bundestages steht noch aus. Das EEG 2017 sah ursprünglich eine Innovationsausschreibung schon für 2018 vor.
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Nachlese: Energiegipfel in Stuttgart am 23. September 2019

Wir bedanken uns recht herzlich bei den Rednern und Moderatoren des Energiegipfels in Stuttgart am 23. September 2019: Dr. Andreas Klemm (Forum Contracting .e.V.), Urban Windelen (BVES), Markus Schnabel (WEBW Neue Energie GmbH), Thomas Benz (Umweltbank AG), Claire Bretheau (Ravetto Associé), Filip Opoka (NGL Legal), Prof. Dr. Wolfang Schuster (Institut für nachhaltige Stadtentwicklung GmbH), Simon Oerding (IFOK) Dipl. Ing. Jörg Baumgärtner (EGS-Plan), Ronald Pfitzer (Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH) und Bernhard Hedrich (Kreissparkasse Ludwigsburg). Die Präsentationsfolien der Vorträge finden Sie unter nachstehendem Link.
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Stromspeicher im aktuellen Energierecht

Für Kurzentschlossene: Diskutieren Sie mit uns am kommenden Donnerstag, den 10. Oktober 2019 in Dortmund den akuellen Rechtsrahmen von Stromspeichern im Energierecht. U.a. werden alle derzeitige Konzepte, Strompreiskomponenten (Netzentgelte, EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Konzessionsabgaben, Offshore-Haftungsumslage, #Stromsteuer etc.), Anforderungen an die Präqualifikation im Regelenergiemarkt und weitere energierechtliche Aspekte dargestellt und in den derzeitigen politischen und europarechtlichen Kontext gestellt.
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Menschen auf Berggipfel
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Teamzuwachs bei Brahms Groos & Kollegen

Wir freuen uns, dass das Team um Brahms Groos & Kollegen um zwei weitere Anwaltskollegen wächst: Einerseits begrüßen wir als erfahrenen neuen Partner Ra Dr. Julian Asmus Nebel, der als verwaltungsrechtlicher Spezialist im Umweltplanungs- und Energierecht zu uns kommt. Andererseits freuen wir uns über den ebenso erfahrenen Kollegen Ra Christian Frohberg, der im Energiesteuer- und Wirtschaftsrecht das Team komplettiert. Somit können wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen der Energiewirtschaft, der Erneuerbaren Energien und der dezentraler Versorgung begleiten.
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