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Steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang der finanziellen Förderung nach EEG

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27. November 2019 über die steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang eines Einspeiserechts nach dem EEG entschieden. In diesem Fall erhielt der Kläger als Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Windenergieanlagen standen, die von einer GmbH betrieben wurden, anlässlich der Übertragung der Windenergieanlagen an eine Bürgerwindpark KG einen Betrag in Höhe von 500.000 € für den von ihm erklärten Verzicht auf die Einspeiserechte. Das Gericht entschied, dass das Einspeiserecht aus dem Gesetz folgt und an die Person des Anlagenbetreibers gebunden, der Anlagenbetreiber somit der Inhaber des durch den Betrieb einer Windenergieanlage bedingten gesetzlichen Anspruchs auf Einspeisung des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien in das Netz des Netzbetreibers (Einspeiserecht) ist. Der Kläger sei zu keinem Zeitpunkt Anlagenbetreiber gewesen. Das Gericht entschied zudem, dass der Bet…
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BFH zur Bauabzugssteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen

Der BFH hat mit Urteil vom 7.11.2019, das am 9.07.2020 veröffentlicht worden ist, entschieden, dass Bauabzugsteuer im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen kann, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Im Rahmen der gebotenen Auslegung ist entscheidend, dass der in der Gesetzesbegründung zur Einführung der Bauabzugsteuer formulierte Zweck für ein weites Begriffsverständnis spricht. Aus diesem Verständnis folgt, dass ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG weder auf Gebäude noch allgemein auf unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt ist. Vielmehr können darunter auch Scheinbestandteile im Sinne des § 95 BGB und Betriebsvorrichtungen im Sinne des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG fallen. Technische Anlagen können ebenfalls ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG darstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es wie bei Freiland-Photovolt…
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52 GW Solardeckel im EEG endlich aufgehoben

Mit Art. 8 der Bundestagsdrucksache 19/20148 hat der Bundestag am Donnerstag, den 20. Juni 2020 die lange erwartete Streichung des Solardeckels beschlossen. Mit der einfachen Streichung des § 49 Abs. 5 und Abs. 6 EEG 2017 wird nunmehr die Förderung für Solaranlagen auch mit einer installierten Leistung von unter 750 kWp nach Erreichen einer installierten Gesamtleistung von 52 GW fortgesetzt. Der Beschluss kam ohne die Stimmen von FDP und AFD zustande. So wurde mit Beschluss über den Entwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude die viel zu lang hinausgezögerte Änderung des EEG vollzogen und die Zusage aus dem Klimaschutzprogramm 2030 vom September 2019 umgesetzt. (BT-Drs. 19/20148 vom 17.06.2020)
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Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg

Die Koalition in Baden-Württemberg hat sich auf eine entsprechende Novellierung des Klimaschutzgesetzes geeinigt und den Entwurf nun in das Anhörungsverfahren gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen wird. Mit dieser Novelle nimmt Baden-Württemberg im Ausbau von PV-Dachanlagen eine Vorreiterrolle ein und setzt Maßstäbe für die anderen Bundesländer. Der Entwurf der Novelle des Klimaschutzgesetzes sieht außerdem eine umfassende Wärmeplanung durch die Kommunen vor. Gemeinden sollen Strategien zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung entwickeln und so zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 beitragen.
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Mini-EEG-Novelle zur Verlängerung der Realisierungsfristen für EE-Projekte

Derzeit kommt es vielfach zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Erneuerbare-Energien-Anlagen aufgrund von Engpässen in den Lieferketten und der betrieblichen Organisation oder weil notwendige behördliche Erlaubnisse nicht eingeholt werden können. Gestern hat der Bundesrat (BR Drs 249/20) einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt (BT Drs. 19/18964 und BT Dr. 19/19208). Mit der Neuregelung werden die Realisierungsfristen für Ausschreibungsprojekte, die vor dem März 2020 einen Zuschlag erhalten haben, um sechs Monate verlängert. Die beschlossene Änderung der Realisierungsfristen für bezuschlagte Projekte schützt Projektierer, deren Projekte sich aufgrund der Corona-Pandemie verzögern, vor Strafzahlungen und Zuschlagsverlust. Bereits zuvor konnte eine Fristverlängerung beantragt werden, wobei der Bundesnetzagentur im Einzelnen nachgewiesen werden musste, an welcher Stelle die Lieferkette aufgrund der Coronakrise unterbroc…
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BGH grenzt den Netzengpass nach dem EEG und Wartungs- und Instandsetzung nach dem EnWG ab

Der BGH konkretisiert in seinem Urteil vom 11.02.2020 seine Entscheidung aus dem Jahr 2016, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber einer Erneuerbaren Energien Anlage einen Entschädigungsanspruch auf einen Härtefallausgleich nach dem EEG bei Reduzierung der Einspeisung durch den #Netzbetreiber hat. Wenn der Netzengpass nicht durch eine zu hohe Einspeiseleistung, sondern dadurch verursacht worden ist, dass die Kapazität des betroffenen Netzbereichs vorübergehend eingeschränkt ist, weil ein zugehöriges Betriebsmittel infolge einer Störung oder der Durchführung von Reparatur-, Instandhaltungs-oder Netzausbaumaßnahmen nicht zur Verfügung steht, so besteht nach Auffassung des BGH der Anspruch des Anlagenbetreibers. Sofern aber die Abschaltung bspw. aufgrund Reparaturmaßnahmen an einer unmittelbare Zuleitung zur Anlage erfolgen, besteht hingegen kein Anspruch auf den Härtefallausgleich. (BGH, Urt. v. 11.2.2020 - Az.: XIII ZR 27/19)
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