// Erneuerbare Energien

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) in Kraft getreten

Am 16. Mai 2019 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 706) verkündet. Neben der Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) finden sich auch in weiteren Gesetzen und Verordnungen Anpassungen wieder. Insbesondere sehen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2016) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Veränderungen vor.
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Keine unzulässige Rückwirkung durch Degression nach § 46a EEG 2017 für Windenergie

Das Bundesverfassungsgericht hatte über die Frage zu entscheiden, ob es sich bei dem zum 1. Januar 2017 eingeführten § 46a Abs. 1 Satz 1 EEG 2017, der die Verringerung der Einspeisevergütung für Windenergieanlagen, die nach dem 31.12.2016 in Betrieb genommen wurden, um eine echte und somit unzulässige Rückwirkungsnorm handele. Das Gericht verneinte die Annahme und kam zu dem Ergebnis, dass nur Anlagen, die nach dem Inkrafttreten der Norm von dieser betroffen seien. Demzufolge sei eine echte Rückwirkung im rechtlichen Sinne nicht gegeben. Der Beschwerdeführer wies weiterhin auf Prozesse hin, die vor der Inbetriebnahme einer jeden Anlage erfolgen, wie beispielsweise Investitionen und der Bau der Anlage, die im Vertrauen auf das bestehenden der Vorgängernorm getätigt wurden. Das BVerfG ist jedoch der Auffassung, dass die Norm dem grundrechtlichen Vertrauensschutz genüge. (BVerfG, Beschl. v. 12.02.2019 - Az.: 1 BvR 2914/17)
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Das EEG 2012 ist keine staatliche Beihilfe

Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in seinem Urteil vom 28. März 2019 (C-405/16 P) über die Frage zu entscheiden, ob das Erneuerbare Energie Gesetz 2012 (EEG 2012) staatliche Beihilfen umfasst habe und aufgrund dessen Rückforderungen an die Bundesrepublik Deutschland begründet seien. Dabei hat er - entgegen der Ansicht der Europäischen Kommission (Beschluss vom 25. November 2014 – 2018/1585) - festgestellt, dass es sich bei der EEG-Umlage, die bereits das EEG 2012 vorsah, nicht um eine staatliche Beihilfe handele. Schließlich seien die Versorger nicht dazu verpflichtet die EEG-Umlage auf die Letztverbraucher abzuwälzen, obgleich es in der Praxis so praktiziert wird, noch habe der Staat Verfügungsgewalt oder Kontrolle über die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder.
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Offshore in Frankreich: Ein einführender Rechtsvergleich

Im Rahmen der "Offshoretage" in Heiligendamm referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 22. März 2019 zum Thema "Offshore in Frankreich: Ein einführender Rechtsvergleich". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Neuerung durch das Energiesammelgesetz und Aktuelles zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Im Rahmen der "Offshoretage" in Heiligendamm referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 21. März 2019 zum Thema "Neuerung durch das Energiesammelgesetz und Aktuelles zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Ankündigung zum Einbau moderner Messeinrichtungen im MSBG

Das Landgericht Dortmund hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 22.01.2019 festgestellt, dass eine Vorankündigung von zwei Wochen zum Einbau von modernen Messeinrichtungen seitens des grundzuständigen Messstellenbetreibers nicht mit den Anforderungen des § 37 Abs. 2 #Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) im Einklang stehe. Dieser fordere, dass mindestens drei Monate vor Einbau der #Messeinrichtung der betroffenen Anschlussnutzer hierüber und über die Möglichkeit zur freien Wahl des Messstellenbetreibers informiert werden müsse. Nach Auffassung des Gerichts bestehe ansonsten die Gefahr einer Überrumpelung des Anschlussnutzers. (LG Dortmund, Urt. v. 22.01.2019 - Az.: 25 O 282/18)
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