// Erneuerbare Energien

BNetzA reagiert auf Auswirkung des Corona-Virus für Ausschreibungen nach dem EEG und dem KWKG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) reagiert auf die Auswirkungen des Corona-Virus und passt den Mechanismus für die Ausschreibung von Erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen an. Die Ausschreibungstermine und die Durchführung der Ausschreibung werden hierbei nicht angepasst. Jedoch erhalten die erfolgreichen Bieter nicht bereits den Zuschlag sondern zunächst eine Zusicherung, sodass die mit dem Zuschlag zusammenhängenden Fristen noch nicht zu laufen beginnen. Zudem teilt die BNetzA mit, dass für bereits bezuschlagte Gebote für #Windenergie an Land und Biomasse die Realisierungsfristen durch formlosen Antrag unbüroktratisch gewährt würde.
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BGH konkretisiert die Anforderungen an eine technische Einrichtung im EEG

Mit Urteil vom 14.01.2020 hat der BGH die Anforderungen an eine technische Einrichtung im Sinne des des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 konkretisiert und vorgegeben, dass die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichende Einrichtung nicht genügt. Die technische Einrichung muss dem Netzbetreiber die Reduzierzugn der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert ermöglichen; ein allein vollständiges An- und Ausschalten genügt hingegen nicht. (BGH, Urt. v. 14.01.2020 - Az.: XIII ZR 5/19)
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Fortschreitende Digitalisierung der Energieversorgung; Intelligente Stromnetze: BSI veröffentlicht Marktanalyse.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) hat die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und veröffentlicht. Danach haben drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI numehr erfolgreich abgeschlossen. Somit liegen die Voraussetzungen der §§ 24 Abs. 1, 30 MsbG vor. Dies hat das BSI nun förmlich durch Allgemeinverfügung festgestellt. Danach ist der Einsatz intelligenter Messysteme bei Letztverbrauchern ab einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden und bei Anlagenbeteibern mit einer insallierten Leistung über 7 Kilowatt grundsätzlich verpflichtend (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MsbG). Dabei sind Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG allerdings vorerst noch von einem verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme ausgenommen.
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BGH konkretisiert Anforderungen an die Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG

Der BGH konkretisiert die Anforderungen "des räumlich zusammengehörenden Gebiets" für eine Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG in den Urteilsgründen der Entscheidung vom 12.11.2019. Danach sind Reihenhäuser, die auf angrenzenden Grundstücken errichtet sind, und lediglich von einer öffentlichen Verkehrsfläche gequert werden aber im Übrigen "als feste Grenze" nach außen abgrenzbar seien, als zusammengehörendes Gebiet zu qualifizieren. Zudem werden keine Grundstücke umschlossen, die nicht an die Kundenanlage angeschlossen sind, oder Letztverbraucher im anderweitig in dem abgegrentzen Gebiet versorgt, sodass der Netzbetreiber zum Netzanschluss und Zuordnung von Zählpunkten verpflichtet ist. (BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - Az.: EnVR 66/18)
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Steuerbefreiung gemäß § 9 StromStG – Deadline am 31. Dezember 2019

Erlaubnisse, die für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG in der am 1. Juli 2019 geltenden Fassung des Stromsteuergesetzes erforderlich werden, gelten nach der in § 15 Abs. 3 StromStG neu geregelten Übergangsfrist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG ab dem 1. Juli 2019 auch ohne Antrag als widerruflich erteilt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn bis zum 31. Dezember 2019 die nach § 9 Abs. 4 StromStG in Verbindung mit § 9 StromStV erforderlichen Anträge nachgereicht werden.
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Stromweitergabe im Rahmen der Besonderen Auslgeichsregelung: Messen und Schätzen

Im Rahmen des "2. Energiegipfels der Säge- und Holzindustrie" in Würzburg referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 14. November 2019 zum Thema "Stromweitergabe im Rahmen der Besonderen Auslgeichsregelung: Messen und Schätzen". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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