// Wärmelieferung

Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung auch außerhalb des Wohnungsmietrechts zu beachten

Der BGH hat jüngst mit einer Entscheidung vom 10.04.2019 festgestellt, dass ein Eigentümer eines Hausgrundstücks, der von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarung Heizenergie aus einer dort betriebenen, gemeinsam genutzten Heizungsanlage bezieht, nicht zur Leistung eines Nachzahlungsbetrags verpflichtet ist, solange keine Einsicht der der Jahresabrechnung zugrundeliegenden Belege gewährt wird. Diese sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB herleitende und aus dem Wohnungsmietrecht zu übertragende Sichtweise ist begründet, da bereits vor Zahlung des Nachzahlungsbetrages die Prüfung der Betriebskostenabrechnung bzw. Belegkontrolle ermöglicht werden solle. (BGH, Urt v. 10.04.2019 - Az.: VIII ZR 250/17)
Mehr erfahren
// Wärmelieferung

Vollständige verbrauchsabhängige Kostenverteilung zulässig

Der BGH bestätigt mit Urteil v. 30.01.2019, dass im Rahmen eines Gewerberaummietverhältnisses eine alleinige Ermittlung und Verteilung der Heizkosten durch messtechnische Ausstattungen zur Verbrauchserfassung erfolgen könne. § 10 Heizkostenverordnung lässt gerade auch einen höheren verbrauchsabhängigen Anteil als für die Versorgung mit Wärme und Warmwasser vorgeschrieben zu. Dieser schützt vor einem höheren Grundkostenanteil, sodass bei einer Gewerberaummiete auch eine rein verbrauchsabhängige Kostenverteilung zulässig ist. (BGH, Urt. v. 30.01.2019 - Az.: XII ZR 46/18)
Mehr erfahren
// Wärmelieferung

Preisänderung der Wärmelieferung durch öffentliche Bekanntgabe?

Kann ein Fernwärmeversorgungsunternehmen sein Preissystem und die Preisänderungsklausel in seinen Wärmelieferungsverträgen einseitig - durch öffentliche Bekanntmachung - abändern? Das OLG Frankfurt hat dies verneint. Verträge könnten nur durch übereinstimmende Willenserklärungen abgeändert werden. Das gelte auch im Verhältnis zwischen Wärmeversorger und Verbraucher, insbesondere führe auch die Anwendung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Fernwärme (AVBFernwärmeV) zu keinem abweichenden Ergebnis. Zwar sehe § 4 Absatz 2 AVBFernwärmeV vor, dass Preisänderungen erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam werden. Dennoch sei eine vertragliche Vereinbarung erforderlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. (OLG Frankfurt a.M. Urt. v. 21.03.2019 - Az.: 6 U 190/17)
Mehr erfahren
// Wärmelieferung

Kältemittelportal auf der Seite des BMU gestartet

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukelare Sicherheit (BMU) stellt sein Portal für klimafreundliches Kühlen online. Das Portal stellt Betreibern und Planern von Klima-, Kälteanlagen und Wärmepumpen erste Informationen zur Anwendung, zu möglichen Fördermitteln und zu rechtlichen Fragen zur Verfügung. Zudem bietet das Protal die Möglichkeit eigene Beiträge zur Veröffentlichung einzureichen und weist auf Referenzanlagen hin bspw. in Lebensmittelgeschäften, Supermärkten, Bürogebäuden, Rechenzentren oder Molkereien.
Mehr erfahren
// Wärmelieferung

Zuordnung der Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung

Der BGH hat mit Urteil vom 16. Januar 2019 festgestellt, dass der Mieter einer Wohnung unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV verlangen dürfe, dass in der Nebenkostenabrechnung die anteilig auf ihn entfallenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zu 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer verteilt werden. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen, wenn nicht nach der Wärmeschutzverordnung das Wahlrecht des Vermieters eingeschränkt ist. Der Mieter ist zudem nicht darauf beschränkt, stattdessen von dem Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV Gebrauch zu machen. (BGH, Urt. v. 16.01.2019 - Az.: VIII ZR 113/17)
Mehr erfahren
// Wärmelieferung

Marktstammdatenregister (MaStR) ist online!

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR steht nicht nur den Behörden, sondern auch den Marktakteuren und der Öffentlichkeit online zur Verfügung. Gleichzeitig sollen unterschiedliche bestehende Registrierungspflichten im Marktstammdatenregister gebündelt werden. Aufgrund der mehrfachen Verschiebung der Eröffnung des Webportals konnte den Registrierungspflichten allerdings bisher nur unzureichend nachgekommen werden bzw. musste für EEG-Anlagen noch im Anlagenregister vorgenommen werden.
Mehr erfahren
< >