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Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Gestern hat das Europäische Parlament der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Englisch: EPBD, Energy Performance of Buildings) ist Teil des Green Deals und befindet sich seit Dezember 2021 im jahrelangen Abstimmungsprozess. Sie soll – neben vielen anderen Gesetzen des sog. Fit-for-55-Pakets – den rechtlichen Rahmen dafür bieten, dass alle ab 2030 in der EU errichteten Neubauten emissionsfrei sind. Nach Angaben der EU-Kommission entfallen rund 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU auf den Gebäudesektor. Während der Verhandlungen wurden die ursprünglich angedachten strengen Sanierungspflichten für Wohngebäude wieder verworfen. Das Europäische Parlament hat nun über folgende Zeitspannen mit klaren Durchschnittswerten final abgestimmt: 🏛 Neubauten von Behörden sollen bereits ab 2028 emissionsfrei sein („Zero Emission Buildings“ – ZEB). 🏡 B…
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BGH: Härtefallausgleich im EEG auch bei Mischeinsatz

Der BGH hat mit einer begrüßenswerten Entscheidung vom 7.11.2023 festgelegt, dass auch solche Anlagen dem Härtefallausgleich nach § 12 EEG 2009/2012 unterfallen, die nicht ausschließlich erneuerbare Energien zur Stromproduktion einsetzen. im konkreten Sachverhalt hat der BGH daher einer Abfallverwertungsanlage, die auch andere Abfälle einsetzt, den Anspruch im Umfang des Einsatzes von Bioabfällen gegen den Netzbetreiber zugesprochen. Ferner hielt der BGH fest, dass jede Abregelung eine marktbezogene Maßnahme darstellt und dem Netzbetreiber kein Wahlrecht zustehe, wenn sie dem Grunde nach eine marktbezogene Maßnahme im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 EnWG darstellen könnte. (BGH, Urt. v. 7.11.2023 - Az.: EnZR 27/20)
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Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom

Mit Urteil vom 17. Oktober 2023, veröffentlicht am 11. Januar 2024, hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes (StromStG) für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig ist, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gemäß § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (#StromStV) offensteht. Für die Behandlung mehrerer an unterschiedlichen Standorten befindlichen Stromerzeugungseinheiten als virtuelles Kraftwerk gemäß § 12b Abs. 2 Satz 1 StromStV ist es nach den Ausführungen des BFH nicht erforderlich, dass die einzelnen Stromerzeugungseinheiten nur insgesamt oder kombiniert gesteuert werden können. Im Zuge dessen hat der BFH auf die Revision des Beklagten das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2020, 4 K 3223/18 VSt, auf…
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Solarpaket I von der Bundesregierung beschlossen

Das Solarpaket I wurde von der Bundesregierung beschlossen. Das Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung soll im Herbst im Bundestag beraten werden und Anfang 2024 in Kraft treten. Um den Zubau von Photovoltaik zu beschleunigen und zu entbürokratisieren, sieht das Kabinett folgende konkrete Maßnahmen vor: 1. Beschleunigung des PV-Ausbaus 2. Naturschutz und Landwirtschaft 3. Stärkere Förderung für innovative PV-Anlagen 4. Bürokratieabbau bei Balkon-PV und Mieterstrom 5. Duldungspflicht zur Verlegung von Leitungen Weitere Infos im Artikel der Bundesregierung. Foto: IMAGO/U. J. Alexander
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Solaranlage und Windkraftwerk vor Bergen
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Leitfaden der BNetzA ist nur eine Verlautbarung einer Behörde

Mit Urteil vom 03.05.2023 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass, wenn der Letztverbraucher eine Stromerzeugungsanlage bereits vor dem 1.09.2011 als Eigenerzeugungsanlage betrieben hat und den so erzeugten Strom selbst verbraucht, es sich um eine (ältere) Bestandsanlage handelt mit der Folge, dass der mit ihr eigenerzeugte Strom nicht von der EEG-Umlage erfasst. Dies gilt unabhängig davon, ob die mit dem erzeugten Strom versorgten Verbrauchsstandorte schon vor dem gesetzlichen Stichtag aus der Eigenerzeugungsanlage versorgt wurden. Wortlaut, Historie, Systematik sowie Sinn und Zweck der Befreiungsregelungen geben keinen Anhalt für eine verbrauchsstandortbezogene Einschränkung. Ferner ist für die Gesetzesauslegung der ‚Leitfaden zur #Eigenversorgung‘ der Bundesnetzagentur aus Juli 2016 nicht verbindlich, denn er stellt weder eine Festlegung dar, noch hat er den Charakter einer Verwaltungsvorschrift. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.2023 – Az.: …
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Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz

Beschluss vom 5. Juli 2023 - 2 BvE 4/23 Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Der Antragsteller, ein Mitglied der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. […]
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