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Grundbuchberichtigungsanspruch vs. dingliche Rechtslage

Durch ein Urteil über einen Grundbuchberichtigungsanspruch wird nicht gleichzeitig auch die dingliche Rechtslage festgestellt. Dies hat der BGH in einem Urteil von Februar 2018 entschieden und sich damit zu einer in Rechtsprechung und Literatur seit langem umstrittenen Frage positioniert. Im konkreten Fall hatten Rechtsberater im Namen ihrer Mandanten auf Grundbuchberichtigung geklagt, statt auf Rückauflassung eines Grundstücks mit Erwirkung einer entsprechenden Vormerkung. Nach Ansicht des BGH war dieser Antrag nicht weitreichend genug. Vielmehr hätte auch eine Entscheidung über die Eigentumslage am Grundstück beantragt werden müssen, um den Interessen der Mandanten zu entsprechen. (BGH, Urt. v. 09.02.2018 - Az.: V ZR 299/14)
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„Kommission Nachhaltiges Bauen“ legt Handlungsempfehlung vor

„Kommission Nachhaltiges Bauen“ legt Handlungsempfehlungen für den nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau vor: „Die Wohnraumoffensive der Bundesregierung muss ökologischer werden“. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sei grundsätzlich zwar ein sinnvoller Ansatz, indem es Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) miteinander verbinde, der aktuelle Referentenentwurf schreibe jedoch - so die Analyse - die "Standards von vorgestern fest" und setze keine angemessenen Impulse für die Energiewende.
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Schadensbemessung bei mangelhafter Werkleistung

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 31.08.2018 im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH entschieden, dass der der Besteller das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, den Schaden ausgehend von der für das Werk vereinbarten Vergütung anhand der Vergütungsanteile bemessen kann, die auf die mangelhafte Leistung entfallen. Sofern die Vergütungsanteile nicht ausgewiesen sind, auf welche die mangelhafte Leistung entfällt ist nach der Auffassung des Gericht auch eine Schätzung zulässig. Das OLG folgt der jüngeren Rechtsprechung des BGH nach der Besteller in diesen Fällen entweder die Möglichkeit hat, seinen Vermögensschaden zu bemessen oder alternativ der Besteller sich auf die Betrachtung des mangelhaften Werks selbst im Vergleich zu dem mangelfreien Werk beschränken kann. (OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 31.08.2018 - Az.: 13 U 191/16)
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Großbaustelle mit drei Kränen
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Baugeld für Subunternehmer

BGH-Urteil zum Baugeld: Nicht nur Generalübernehmer und Bauträger, sondern auch Subunternehmer können Empfänger von Baugeld und damit verpflichtet sein, die erhaltene Vergütung zugunsten der Unternehmen zu verwenden, die sie beauftragt haben. Dies gilt auch, wenn der Subunternehmer nur (geringfügige) Teile der Bauleistung erbringt. Das hat der BGH entschieden und damit Klarheit über die Anwendung des § 1 BauFordSiG geschaffen. Im konkreten Fall war für einen Windpark ein Subunternehmer mit der Verlegung von Kabeltrassen beauftragt worden und beauftragte seinerseits ein weiteres Unternehmen mit den erforderlichen Bohrungen, kam seiner Verpflichtung zur Werklohnzahlung aber nicht nach. (BGH, Urt. v. 17.05.2018 - Az.: VII ZR 92/16)
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