// Energierecht

EU beschließt Energie Union

Am 22.05.2019 haben die verbliebenen vier Bausteine des aus insgesamt acht Rechtssetzungsmaßnahmen bestehenden Paketes "Clean Energy for all Europeans" ihre letzte Hürde genommen. Bereits vor wenigen Monaten sind die übrigen Teile des Paketes in Kraft getreten. Mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union wird diese EU-Energiebinnenmarkt vollendet und die fünf „Dimensionen“ der Energie Union abschließend detailliert geregelt. Mit dem Abschluss des Rechtssetzungsprozesses soll die EU weltführend („global leadership“) im Bereich der Energieeinsparung durch Energieeffizienzmaßnahmen und bei der Nutzung Erneuerbarer Energien in allen drei Sektoren der Energiewirtschaft (Strom, Wärme und Kälte, Verkehr) werden.

Die fünf Dimensionen der Energie Union sind von der EU wie folgt definiert:

  • Sicherheit der Energieversorgung
  • Schaffung eines EU-Energiebinnenmarktes
  • EU-weite Steigerung der Energieeffizienz
  • Dekarbonisierung der Wirtschaft
  • Förderung von Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Die jetzt verabschiedeten Regelungen betreffen im Wesentlichen das Design des einheitlichen europäischen Elektrizitätsmarktes, der insbesondere den stark steigenden Anteil fluktuierenden Stroms aus Erneuerbaren Quellen grenzüberschreitend betrachtet und reguliert. Damit sollen Energieengpässe rechtzeitig erkannt und durch die Förderung von Investitionen in grenzüberschreitende Netze, Flexibilisierungsmaßnahmen und Energiespeicher verhindert werden. Die „Agency for the Cooperation of Energy Regulators“ (ACER, also die Behörde zur Zusammenarbeit der nationalen Energieaufsichtsbehörden) erhält mit Inkrafttreten der jetzt verabschiedeten Verordnungen neue erweiterte Kompetenzen auf den Gebieten, in denen einzelne auf nationaler Ebene getroffene unabgestimmte Entscheidungen mit grenzüberschreitender Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Problemen für den Binnenmarkt und der Versorgungssicherheit führen würden.

Damit werden die bereits im Dezember 2018 europaweit verbindlich in Kraft getretenen Vorgaben für Erneuerbare Energie und Energieeffizienz, die den Rahmen der nationalen Gesetzgebung und des politischen Handelns vorgeben, ergänzt. Mit dem Abschluss des Rechtssetzungsprozesses soll die EU weltführend („global leadership“) im Bereich der Energieeinsparung durch Energieeffizienzmaßnahmen und bei der Nutzung Erneuerbarer Energien in allen drei Sektoren der Energiewirtschaft (Strom, Wärme und Kälte, Verkehr) werden. Die wesentlichen Eckpunkte des „Clean Energy for all Europeans“-Paketes sind:

  1. Verbindliche EU-weite Mindestziele für das Jahr 2030:
    – Energieeffizienz: 32,5%
    – Anteil Erneuerbarer Energie: 32,0% (Überprüfung einer weiteren Erhöhung im Jahre 2023)
  2. Stärkung der Verbraucherrechte
  3. Umsetzung dieser Ziele durch verbindliche Vorgaben für nationale Energie- und Klimaschutzpläne (NECPs) für den Zeitraum 2021-2030 mit länderspezifischen Vorgaben

Die Mitgliedsstaaten haben der EU-Kommission bereits ihre Klimaschutzpläne übersandt. Diese werden von der EU-Kommission zurzeit noch analysiert und bewertet. Mitgliedsstaaten, deren NECPs von der EU-Kommission als nicht ausreichend eingestuft werden, erhalten bis zum 30. Juni 2019 Empfehlungen für einer Überarbeitung. Bis zum 31. Dezember 2019 müssen die Mitgliedsstaaten dann ihre finalen Klimaschutzpläne vorlegen, die den Vorgaben der EU-Kommission entsprechen.

Es ist zu erwarten, dass sich die Energiewende auf Basis der nationalen NECPs nicht nur im Bereich der Stromerzeugung noch verstärkt, sondern nun im Wärme- und im Verkehrssektor erst richtig beginnt und durch vielschichtige nationale Regulierung gefördert werden wird.