// Energierecht

BFH entscheidet über Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

Der III. Senat des Bundesfinanzhofes hat am 24. Juni 2021 seinen Beschluss vom 18. Februar 2021 veröffentlicht, mit dem er über die Gewerbesteuerzerlegung bei einem Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling) entschieden hat, dass dann, wenn bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung stattfindet, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen ist, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen Netzgemeinden weiterhin selbst Betriebsstätten im Sinne des § 12 AO unterhält. (BFH, Beschl. v. 18.02.2021 - Az.: III R 8/19)