Energierecht

Der Fokus der Kanzlei liegt auf dem Energierecht mit einer starken Ausprägung für das Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung. Das Beratungsangebot erstreckt sich hierbei auf die Projektierung, Planung, Errichtung, Netzanschluss, Betrieb, Handel und Verbrauch sowohl von Strom, Wärme und Gas. Das Wirtschaftsrecht, das private Baurecht, das Vergaberecht und Real-Estate werden zur umfassenden Beratung von Energieprojekten ebenfalls angeboten.

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Öffentliches und privates Baurecht

Errichtung und Planung von Energieanlagen und Energieerzeugungsanlagen, energieeffizienten Gebäuden, Generalübernehmer­leistungen

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Energierecht
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Umwelt- und Planungsrecht

Wir beraten Sie in allen öffentlich-rechtlichen Fragen der Vorbereitung und Umsetzung komplexer Infrastrukturvorhaben und stellen die Zulassungsfähigkeit von Vorhaben in verfahrensrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht sicher. Der Schwerpunkt liegt hierbei auch auf dem Energieanlagenplanungsrecht, welches das BImSchG, UVPG, BauGB, BauO etc. zum Gegenstand hat.

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Wirtschafts­recht

Vertragsrecht, Contracting, Gesellschaftsrecht,
Handelsrecht in der Energie- und Wohnungswirtschaft

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rechtsgebiete

Förder- und Subventionsrecht

Nationales Förder- und Haushaltsrechts sowie im europäischen Beihilfenrech in der Energie- und Landwirtschaft

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BGH Urteil vom 16. September 2022

Mit Urteil vom 16. September 2022, veröffentlicht am 7. November 2022, hat der BGH entschieden, dass, wenn bei einer Wohnungseigentumsanlage mit verschiedenen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung der anteilige Verbrauch einer oder mehrerer Nutzergruppe(n) entgegen § 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV aF nicht mit einem separaten Wärmemengenzähler vorerfasst worden, die Abrechnung der Heizkosten in der Regel dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Ermittlung des Verbrauchs im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten erfolgt. Eine eigene Sachentscheidung war dem V. Zivilsenat nicht möglich, weil es weiterer Feststellungen des Berufungsgerichts bedarf (§ 563 Abs. 3 ZPO). Im Zuge dessen wurde die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. BGH, Urteil vom 16. September 2022, V ZR 214/21
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Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR

Mit Urteil vom 30. Juni 2022, veröffentlicht am 27. Oktober 2022, hat der IV. Senat des BFH unter Aufgabe der im Urteil vom 12. April 2018, IV R 5/15, BFHE 261, 157, BStBl II 2020, 118, Rz 34 f. zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG a.F. vertretenen Rechtsauffassung entschieden, dass Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit (im Streitfall Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage) bei Überschreiten der sogenannten Bagatellgrenze einer Umqualifizierung der im Übrigen vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen stehen. Die seitwärts abfärbende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 #EStG i.d.F. des #WElektroMobFördG (EStG n.F.) ist für gemischt tätige vermögensverwaltende Personengesellschaften nicht stärker einzuschränken, als dies bisher für gemischt tätige freiberufliche Personengesellschaften geschehen ist. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 und § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG n.F. sind verfassungsgemäß. BFH, Urteil vom 30. Juni 2022, IV R 42/19
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