• „Was wäre, wenn der 52-Gigawatt-Deckel doch nicht rechtzeitig fällt?“ von Brahms

    Dass der 52-Gigawatt-Deckel in absehbarer Zeit erreicht würde, war bereits vor zwei Jahren in der Branche und auch in der Politik diskutiert worden. Warum dennoch die gesetzliche Entscheidung zur Fortführung der Förderung über die 52 Gigawatt hinaus derart lange hinausgezögert wurde, ist kaum nachvollziehbar angesichts der Gefahr des Verlustes von Arbeitsplätzen, Know-how und des Verfehlens der gesetzten Klimaziele. Und dann wird – in letzter Minute vor der endlich doch noch angekündig-ten Beschlussfassung durch den Gesetz-geber – eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und gleichzeitig deren Rücknahme für den Fall in Aussicht gestellt, dass der Gesetzgebungsprozess noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Aber eins nach dem anderen: […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 7/2020, S. 30 ff.

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  • Anmerkung zu OLG Stuttgart vom 26.03.2020 – Zum Anspruch einer Kommune auf Übereignung des Fernwärmenetzes von Frohberg

    Dieses sowohl materiellrechtlich als auch prozessual interessante Urteil des OLG Stuttgart vom 26. 3. 2020 befasst sich mit maßgeblichen Rechtsfragen im Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart nach Auslaufen des Wegenutzungsvertrags.

    Klägerin dieses Rechtsstreits ist, was allgemein bekannt sein dürfte, die Stadt Stuttgart, Beklagte ist die EnBW. Die Parteien verband ein Konzessionsvertrag aus dem Jahre 1994, der am 31.12.2013 endete und keine Regelung darüber enthielt, was nach dem Auslaufen dieses Vertrages mit den Fernwärmeversorgungsanlagen der Beklagten geschehen soll, die sich in oder auf den Grundstücken der Klägerin befinden (Endschaftsklausel). (…)

    Autor: Christian Frohberg

    in: CuR 2020/02

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  • Rezension: Jan-Philipp Sahle, Kundenanlagen (Strom) unter besonderer Betrachtung wohnungswirtschaftlicher Aspekte

    […] Kundenanlagen sind netzähnliche Stromleitungen, die kein Bestandteil des energiewirtschaftsrechtlich regulierten Netzbetriebs sind. Kundenanlagen bilden das Rückgrat von urbanen und dezentralen Energieversorgungskonzepten. Wohnungsunternehmen sind – so heißt es in der Einführung der Arbeit – für die Umsetzung von Mieterstrommodellen darauf angewiesen, ihre örtliche Infrastruktur als Kundenanlagen zu betreiben. Nur durch den Betrieb von unregulierten Kundenanlagen und die damit eingesparten Kosten ist es den Wohnungsunternehmen möglich, eine Stromversorgung wirtschaftlich anzubieten. Hinzu kommt natürlich auch noch der Beitrag von urbanen und dezentralen Energieversorgungskonzepten für Energiewende und Klimaschutz. Diese abstrakten Themen streift der Autor nur. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Suche nach praktikablen Lösungen für Mieterstromkonzepte durch Wohnungsunternehmen, die sowohl im öffentlich geförderten wie auch im freifinanzierten Wohnungsbau tätig sind. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    in: CuR Heft 4/2019

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  • „Zulässige Größe und räumliche Ausdehnung einer Kundenanlage“ von Nebel

    Auf die BGH-Entscheidung „Utbremer Ring“ hat die Praxis lange gewartet. Die bereits gefallenen obergerichtlichen Entscheidungen wurden intensiv diskutiert, es fehlte eine letztinstanzliche Entscheidung über die zulässige räumliche Ausdehnung, die zulässige Anzahl der angeschlossenen Letztverbraucher und die zulässige Menge an durchgeleiteter Energie bei Kundenanlagen. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    Die Heizkostenabrechnung, Nr. 4 2020, 34. Jahrgang

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  • Kommentierung des NABEG und des EnWG von Nebel

    Der Netzausbau bleibt ein Schlüsselprojekt und das Nadelöhr der Energiewende. Nur mit der Realisierung von Höchstspannungsleitungen – und hier insbesondere der großen Nord-Süd-Verbindungen – wird die Integration Erneuerbarer Energien in das deutsche Energiesystem und eine preisgünstige, sichere Energieversorgung zu gewährleisten sein. Netzausbau ist und bleibt ein Thema, das die Öffentlichkeit stark bewegt.

    Unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften zum Energieleitungsausbau, insbesondere der Ergänzungen im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnwG) und im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    Steinbach/Franke (Hrsg.), NABEG/EnLAG/EnWG/BBPlG/PlfZV. Kommentar zum Netzausbau, 3. Auflage, 2020. i.E.

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  • Kommentierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) von Nebel

    Der Kommentar behandelt das durch die Gesetzgebung des Jahres 2016 und den europäischen Energierechtsrahmen in vieler Hinsicht umgestaltete neue Energierecht. Angesichts der erneut gesteigerten Komplexität des Energierechts lässt sich die Stofffülle nur mit Hilfe eines sechsbändigen Großkommentars angemessen bewältigen, um dem Nutzer des Kommentars einen vollständigen, präzisen und verlässlichen Überblick über die aktuellen Rechtsfragen anhand der Verwaltungspraxis, der Rechtsprechung und der Literatur zu geben. Die Kommentierungen sind von Wissenschaftlern und Praktikern aus Behörden, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien unter der Leitung von Professor Säcker erarbeitet worden. Das Gesamtwerk wird im Jahr 2018 vorliegen. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    Säcker/Ludwigs (Hrsg.), Berliner Kommentar zum Energierecht, Band 2, 5. Aufl. 2020 i.E.

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  • Kommentierung der Vorschriften zur Eigenversorgung im EEG § 3 Nr. 19, Nr. 43b, Nr. 47a, § 27a, §§ 61a bis 61k EEG von Brahms/Nebel

    Der Kommentar von Reshöft ist meinungsprägend. Geschuldet ist dies seiner Konzeption: Die komplexen Regelungen rund um das EEG werden in allen Facetten analysiert, aufbereitet und mit Problemlösungen versehen, die die Rechtsprechung prägen. Die inhaltlich aufeinander abgestimmten Einzelkommentierungen antizipieren Problemlagen und spielen diese detailgenau bis zum Ende durch. Die gefundenen Lösungen binden ökonomische Gesichtspunkte durchgängig ein und bieten Planungssicherheit. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms // Dr. Julian Asmus Nebel

    Reshöft/Schäfermeier (Hrsg.), Erneuerbare-Energien-Gesetz Kommentar, 5. Aufl. 2020 i.E.

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  • „Auslegung des Begriffs der Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG („Gewoba“)“ von Nebel

    Der BGH hat mit dem vorliegenden Urteil eine lang erwartete Entscheidung über die Auslegung
    des Begriffs der Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG getroffen. Kundenanlagen sind netzähnliche Stromleitungen, die kein Bestandteil des energiewirtschaftsrechtlich regulierten Netzbetriebs sind. Sie bilden das Rückgrat von urbanen und dezentralen Energieversorgungskonzepten. Zum einen, weil die meisten dezentralen Energiekonzepte nur bei Entfall der Netzentgelte und -umlagen wirtschaftlich betrieben werden können, zum anderen, weil der Betrieb eines regulierten Netzes die Wohnungswirtschaft überfordern würde. Kontrovers diskutiert wurde in jüngster Zeit über die zulässige räumliche Ausdehnung, die zulässige Anzahl der angeschlossenen Letztverbraucher und diezulässige Menge an durchgeleiteter Energie bei Kundenanlagen. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 03/2020

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  • „Unbedingt noch erledigen: Stromsteuerbefreiungen für Eigenverbrauch – auch durch Dritte – müssen sofort beantragt werden“ von Frohberg

    Seit Juli gelten Änderungen im Stromsteuergesetz, die auch Photo­voltaikanlagen betreffen. Wer selbst verbrauchten Strom von der Steuer befreien lassen will, muss eine Erlaubnis beantragen. Das Thema ist komplex und die Auswirkungen sind in der Praxis nicht hinreichend re­flektiert worden. Es wurden bislang deutlich weniger Anträge gestellt, als es nach Einschätzung der Be­hörden voraussichtlich hätten sein müssen, und am 31. Dezember 2019 läuft die Frist ab.

    Autor: Christian Frohberg

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 12/2019, S. 38.

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  • „Regelenergie: Vom Mischpreisverfahren zurück zum Leistungspreisverfahren“ von Zorn

    Zugleich Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. 7. 2019 – VI-3 Kart 806/18 [V]

    Das Stromnetz unterliegt starken Schwankungen, die es in Abhängigkeit zum Strombedarf bzw. der Stromnachfrage entsprechend auszugleichen gilt. Der dafür zuständige Regelenergiemarkt kann, um die erforderliche Netzstabilität zu gewährleisten, innerhalb von Sekunden (Primärreserve), fünf Minuten (Sekundärreserve) oder Viertelstunden (Minutenreserve) eingreifen. Basierend auf einem täglichen Gebotsverfahren können präqualifizierte Akteure am Regelenergiemarkt im Rahmen der Sekundär- und Minutenreserve teilnehmen.REE 19-03 Beitrag Zorn

    in: REE 3/2019, S. 117 ff.

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