• „KG Berlin, Urteil vom 12.7.2021, Az. 2 U 48/18 EnWG: Stromdiebstahl bei allinclusive-Stromlieferungsvertrag – Netzentgeltpflicht des Stromlieferanten“ von Brahms/Oberpichler

    Das Urteil des KG Berlin ist die erste Entscheidung zu der Frage, ob dem Netzbetreiber auch dann ein Anspruch auf Zahlung des Netzentgelts gegen den Stromlieferanten zusteht, wenn der Letztverbraucher elektrische Energie unter Umgehung von Messeinrichtungen („Stromdiebstahl“) entzieht. Gegenstand des Rechtsstreits war ein All-inclusiv-Stromliefervertrag, bei welchem der Stromlieferant den Zugang zum Stromnetz, die Netznutzung als auch die Messung und Abrechnung vertraglich für den Kunden übernimmt und die Rechnung für diese Leistungen insgesamt gegenüber dem Kunden in Rechnung stellt. Im Rahmen der Prüfung, ob die Netznutzung gegenüber dem Stromlieferanten in Rechnung gestellt werden kann, grenzt das Gericht zunächst ab, ob die Stromentnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder erst innerhalb der Kundenanlage erfolgt ist. […]

     

    Autor: Dr. Florian Brahms // Désirée Oberpichler

    EWeRK 2022/1 S. 13 ff.

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  • „Interview: Neue Regeln zur Heizkostenabrechnung“ von Brahms

    Am 1.12.2021 ist die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie verpflichtet zu fernablesbaren Zählern und zu mehr Transparenz für die Nutzer.Deutschland war mal wieder spät dran, als der Bundesrat Anfang November 2021 der neuen Heizkostenverordnung zustimmte. Erforderlich machte die Novelle eine EU-Richtlinie, die die Länder eigentlich bis zum 25.10.2020 mit fernablesbaren Heizkostenverteilern und unterjährigen Verbrauchsinformationen in nationales Recht umsetzen sollten. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    PRIVATBAU GmbH für Baubetreuung Hamburg

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  • „Verbrauchserfassung sowie Verbrauchs- und Abrechnungsinformation: Die novellierte Heizkostenverordnung“ von Brahms

    Die Heizkostenverordnung (kurz: HeizKV) regelt dem Grunde nach die Abrechnung von Heizkosten und der Kosten von Warmwasser in Mietverhältnissen, Nutzungsverhältnissen und in Wohnungseigentümerverhältnissen. Die Regelungen der HeizKV sind stets zu beachten, wenn die Wärme- und Warmwasserbereitstellung über eine zentrale Heizungsanlage erfolgt und innerhalb eines Gebäudes auf mehr als einen Nutzer verteilt wird. Sie findet zwingend Anwendung, sodass es bspw. einer vertraglichen Einbindung oder eines förmlichen Beschlusses durch die Parteien nicht bedarf. Abweichungen von der HeizKV sind nur im eng umgrenzten Umfang möglich.

    Autor: Dr. Florian Brahms

    GEG Baupraxis 3/2022, S. 52 ff.

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  • „Klimaloyalität – Wie loyal kann das Konstrukt Stadt samt seiner Einwohnerschaft sein?“ von Oberpichler/Brahms

    Die Reziprozität der Loyalität führt zwangsläufig zu mannigfaltigen Wechselwirkungen innerhalb der urbanen Gemeinschaft. Wie können, wollen und sollen wir der Stadt, in der wir wohnen, leben und arbeiten, gegenüber loyal sein – und wie sieht dies in der Praxis aus? […]

    Autor: Désirée Oberpichler // Dr. Florian Brahms

    polisLOYALITY Dez. 2021, S. 50 f.

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  • „Prüfen, ob’s passt – Direktvermarktung im EEG für kleinere Photovoltaikanlagen“ von Brahms

    Seit die Börsenstrompreise im Raketentempo steigen, machen sich immer mehr Betreiber von Photovoltaikanlagen Gedanken darüber, ob sie mit ihrer schon vorhandenen oder derzeit
    in Planung befindlichen Anlage an der
    Direktvermarktung ihrer Stromerträge teilnehmen sollen – sofern sie nicht durch die bestehenden Regeln ohnehin dazu verpflichtet sind. Der Energierechtsexperte Florian Brahms erläutert die wesentlichen Rahmenbedingungen, die es hierbei zu beachten gilt. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon das Solarstrom-Magazin 12/2021, S. 32 ff.

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  • „Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen im Lichte der novellierten Heizkostenverordnung“ von Jope/Brahms

    Am 1. 12. 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung auf Grundlage der ebenfalls novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie nach langen Verhandlungen in Kraft getreten, die eigentlich bis zum 25. 10. 2020 bereits hätte umgesetzt sein müssen. Gegenstand der Novellierung der Heizkostenverordnung
    sind insbesondere die Verpflichtungen zur Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung, zur unterjährigen Verbrauchsinformation, zur Interoperabilität von Geräten und Systemen sowie zu Abrechnungsinformationen. Letztere sind maßgeblicher Gegenstand der nachfolgenden
    Betrachtung. […] CuR 21-04 Beitrag Jope_Brahms

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: CuR 2021/4, S. 168 ff.

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  • „Kammergericht Berlin, Urteil vom 28.4.2021, Az. 28 U 4/20: zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Wärmelieferverträgen“ von Semper

    Der Preis für die Lieferung von Fernwärme weist unterschiedliche Bestandteile auf und gliedert sich zumeist in den Grund- bzw. Bereitstellungspreis, den Arbeitspreis und ggfs. in einen Dienstleistungspreis. Der Grund- bzw. Bereitstellungspreis erfasst diejenigen Kosten, die unabhängig vom eigentlichen Verbrauch entstehen. Vergütet werden durch den Grundpreis die Kosten des Fernwärmelieferanten für die Erzeugungs- und Transportanlagen, die Personalkosten sowie Kosten für den Betrieb und die Wartung der Anlagen. Durch den Arbeitspreis wird der konkrete individuelle Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Dienstleistungspreis (sofern erhoben) weist die Kosten für Messungen und Abrechnungen des Fernwärmelieferanten aus. […]

    Autor: Annika Semper

    in: EWeRK 2021, Heft 5, S. 217 ff.

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  • „Grüner Wasserstoff im deutschen Recht – eine Kommentierung der Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ von Frohberg/Arnold

    Am 19. Juli 2021 wurde die Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 14. Juli 2021 verkündet, am 20. Juli 2021 trat sie in Kraft.

    Im Kern definiert diese Verordnung die Anforderungen an die Herstellung von Grünem Wasserstoff im Anwendungsbereich des § 69b EEG, womit der gesetzliche Auftrag nach § 93 EEG 2021 umgesetzt wurde, wonach die Voraussetzungen für die vollständige Befreiung der Elektrolyse von der EEG-Umlage zu konkretisieren sind. […]

    Autor: Christian Frohberg

    in. EWeRK 2021, Heft 5, S. 195 ff.

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  • „VORBILD KOMMUNE – Wo liegt der rechtliche Rahmen kommunaler Fördermöglichkeiten als Teil der Mobilitätswende?“ von Brahms

    Der Fokus liegt nachfolgend auf Fördermöglichkeiten der Elektromobilität durch Kommunen. Insoweit kann die Kommune sich selbst im Wege der Errichtung der Ladeinfrastruktur auf eigenen Flächen bemühen und diese unter Berücksichtigung der Subsidiarität der wirtschaftlichen Beteiligung errichten bzw. betreiben lassen, als auch lenkend auf die Elektromobilität in der Gemeinde durch die Bereitstellung von öffentlichen Wegen oder Einflussnahme auf den Straßenverkehr einwirken. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    polisMOBILITY - Nov. 2021, S. 66

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  • „Die Verlängerung und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen“ von Post

    Für Energiedienstleister bedeutet das Gesetz über faire Verbraucherverträge vor allem eines: weniger Investitionssicherheit. Der klimafreundliche Umbau des Energieversorgungssystems wird verteuert und dessen Finanzierung erschwert. Mittelbar sind es im Übrigen die Verbraucher, die diese Kosten zu tragen haben. Unabhängig davon ist Energiedienstleistern zu empfehlen, möglichst zeitnah ihre Vertragsmuster und AGB an die neue Gesetzeslage anzupassen. […]

    Autor: Catharina Post LL.M.

    in: Beiblatt zu CuR Heft 3/2021

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