// Energierecht

Wärme

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass selbst bei Fehlen von Wärmmengenzählern eine Kürzung der Betriebskosten für den Wärme- und Warmwasserverbrauch durch den Mieter nicht gerechtfertigt ist. (Urt. v. 15.06.2017 – Az.: 67 S 101/17)