// Energierecht

Solarenergie

Nachbarn müssen im Einzelfall die Blendwirkung von PV-Anlagen nicht dulden, so das OLG Düsseldorf (Urt. v. 21.07.2017 – Az.: I-9 U35/17). In der Folge müsse der Anlagenbetreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Reflexionswirkung zu verringern. Die Vorinstanz hatte noch entschieden, dass aufgrund der Energiewende und dem im EEG angelegten Zweck der Nachbar dies Blendwirkung zu dulden habe.