// Energierecht

Netzentgelte

Das gerade in Kraft getretene Netzentgeltmodernisierungsgesetz (kurz: Nemog) muss korrigiert werden. Der Bezug für das Einfrieren der Berechnungsgrundlage der vermiedenen Netzentgelte auf das Jahr 2015 im Bundesgesetzblatt war durch Beschluss des Bundestages für 2016 vorgesehen.